Glatt. Gelaufen.

Mit allen ungeschriebenen Branchengesetzen im Hinterkopf.

Arbeitsrecht

Praxisorientierter Partner der Unternehmen.


Wir beraten mittelständische Unternehmen und multinationale Konzerne aller Branchen sowie öffentliche Arbeitgeber. Dabei sind wir ein praxisorientierter, verlässlicher Partner sowohl in der außergerichtlichen (Dauer-) Beratung als auch in der Prozessvertretung bis hin zum Bundesarbeitsgericht.

Unsere arbeitsrechtliche Expertise umfasst alle Bereiche des Individual- und Kollektiv-Arbeitsrechts. Die im Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwälte kooperieren eng mit ihren Kollegen aus anderen relevanten Fachbereichen wie dem Gesellschafts-, Datenschutz-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht.

Wir beraten insbesondere bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen sowie Tarifverträgen und vertreten Unternehmen bei den diesbezüglichen Verhandlungen mit den Betriebsräten und Gewerkschaften. Zudem begleiten wir Unternehmen sowohl bei betrieblichen Restrukturierungen (z.B. Personalabbau, Outsourcing, Betriebsübergänge, Schaffung von Matrixstrukturen) als auch bei gesellschaftsrechtlichen Transaktionen und führen Verhandlungen über den Abschluss eines Interessenausgleichs und Sozialplans. Dabei ist uns die Durchführung von Einigungsstellen ebenso vertraut wie die Begleitung arbeitsrechtlicher Due Diligence Prüfungen.

Gemeinsam mit unseren Mandanten entwickeln wir maßgeschneiderte Konzepte für die betrieblichen Beschäftigungsbedingungen und Anstellungsverhältnisse, von flexiblen Arbeitszeitmodellen über innovative Bonussysteme bis hin zur betrieblichen Altersversorgung. Zusammen mit unseren Kollegen liefern wir Komplettlösungen für den Datenschutz und entwickeln Dienstleistungs- und Werkverträge.

Für Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte sind wir ein vertrauensvoller und effektiver Partner bei der Beendigung ihrer Dienstverhältnisse und den damit einhergehenden Abfindungsverhandlungen. Wenn erforderlich setzen wir die Ansprüche auch gerichtlich durch.

Unsere Kompetenzfelder im Einzelnen:

  • Arbeitsrechtliche Dauerberatung von Arbeitgebern

  • Restrukturierung / Personalabbau

  • Betriebsübergänge

  • Betriebsverfassungsrecht / Personalvertretungsrecht

  • Einigungsstellen

  • Tarifvertragsrecht

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen

  • Betriebliche Altersvorsorge

  • Prozessführung in allen Instanzen

  • Arbeitnehmerüberlassung

  • Beratung von Führungskräften, Geschäftsführern und Vorständen

  • Arbeitnehmerdatenschutz

Unsere Kompetenzen

Unsere Kompetenzen