Glatt. Gelaufen.

Mit allen ungeschriebenen Branchengesetzen im Hinterkopf.

Nachfolge, Vermögen, Stiftungen, Private Clients

Vertrauensvolle und persönliche Rechtsberatung auf Augenhöhe.


Auch Privatpersonen können die fundierte Expertise einer breit aufgestellten Wirtschaftskanzlei an allen Standorten für sich oder Ihre Familien nutzen. Wir beraten sowohl als Rechtsanwälte wie als Notare umfassend in erbrechtlichen Fragen, bei der Gestaltung von Testamenten und Vorsorgeregelungen sowie bei Regelungen zur Unternehmensnachfolge. Bei der Auseinandersetzung von Nachlässen und der Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche vertreten wir unsere Mandanten sowohl in außergerichtlichen Verhandlungen als auch vor Gericht.

Im Familienrecht bieten wir beim Abschluss von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen eine gleichermaßen kompetente wie einfühlsame Beratung, die an der Lebenssituation unserer Mandanten ausgerichtet ist. Wir suchen primär angemessene einvernehmliche Regelungen, sind aber im Ernstfall auch engagierte Interessenvertreter unserer Mandanten vor Gericht.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Stiftungs- und Stiftungsaufsichtsrecht. Wir erstellen Stiftungssatzungen, insbesondere auch für steuerbegünstigte gemeinnützige Stiftungen, und vertreten die Stifter im Verfahren der Stiftungsgründung bei Stiftungsaufsichtsbehörden und Finanzämtern. Dabei steht häufig die zum Teil auch international steueroptimierte Nachfolgegestaltung in Familienunternehmen im Zentrum unserer Beratungsleistungen.

Unsere Kompetenzfelder:

  • Nachfolge, Vermögen, Stiftungen

  • Familienrecht

  • Erbrecht

  • Stiftungs- und Stiftungsaufsichtsrecht

  • Testamentsvollstreckung

  • Unternehmensnachfolge

Unsere Kompetenzen

Unsere Kompetenzen