Feuchter Keller bei Neubau stellt immer einen Mangel dar:
Bei einem Neubau gehört es zur konkludent vereinbarten Beschaffenheit, dass der Keller trocken ist. Drinkt in den Keller Feuchtigkeit ein, ...
Keine Abweichung von den allgemein anerkannten Regeln der Technik durch Vorlage von davon abweichenden Plänen:
Bei einem Bauvertrag schuldet der Unternehmer immer die Beachtung der allgemein anerk ...