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Newsletter Bau- und Vergaberecht 9/2024

26.02.2024 | Bau- und Vergaberecht

Übertragung der Baustellenkoordination ist Eingriff in die VOB/B:

In einem Bauvertrag ist eine Klausel enthalten, wonach der Auftragnehmer sich mit weiteren Auftragnehmern abstimmen muss, um gegenseitige Gefährdungen und die Gefährdung Dritter zu vermeiden. Die Regelung weicht von § 4 Abs. 1 Nr. 1 VOB/B (2012) ab, so dass dies zur Eröffnung der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB führt (OLG Stuttgart, Urteil vom 12.12.2023 – 10 U 22/23).

Einhaltung der Fristen offenbar nicht möglich:

Der Auftragnehmer muss auf Verlangen des Auftraggebers die Baustelle mit ausreichenden Arbeitskräften, Geräten, Gerüsten, Stoffen und Bauteilen ausstatten, § 5 Abs. 3 VOB/B. Wenn mit den vorhandenen Mitteln, die der Auftragnehmer in Einsatz bringt, ersichtbar ist, dass der erreichte Fortgang der Bauherstellung im Verhältnis zur verstrichenen Zeit in einem Missverhältnis steht, so dass nach der allgemeinen Erfahrung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit darauf geschlossen werden kann, dass die Gesamtfertigstellung nicht bis zum Ablauf der Ausführungsfrist zu erwarten ist, befindet sich der Auftragnehmer in Verzug. Die Prognoseentscheidung muss auf der Grundlage des bisherigen Baufortschritts getroffen werden. Wenn der Auftragnehmer nicht unverzüglich Abhilfe schafft, kann der Bauherr den Vertrag kündigen, wenn eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung erfolglos verstrichen ist und zuvor die Kündigung angedroht war (Kammergericht, Urteil vom 24.01.2023 – 27 U154/21 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 25.10.2023 – VII ZR 20/23).

Beweislast für das Behalten von Abschlagsrechnungen beim Planer:

Der Bauherr hat Abschlagszahlungen geleistet. Dem Bauherrn steht ein vertraglicher Rückzahlungsanspruch zu, wenn die Abschlagszahlungen den Honoraranspruch des Architekten übersteigen.

Ist der Architekt nach Auffassung des Bauherrn überzahlt, muss der Architekt darlegen und beweisen, dass ihm die geleisteten Zahlungen zustehen (OLG München, Beschluss vom 16.08.2022 – 28 U 3011/22 Bau – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 11.10.2023 – VII ZR 170/22).

Unzulässigkeit der Abzeichnung einer fremden Statik:

Nach § 33 Abs. 2 Nr. 10 BauKaG-NW muss ein Entwurf oder eine Bauvorlage unter der Leitung des Unterzeichneten angefertigt sein. Dies ist nur dann gegeben, wenn der Unterzeichner eine tatsächliche und rechtlich abgesicherte Möglichkeit der Einflussnahme auf die Entstehung des Entwurfs und der Bauvorlage hatte. War dies nicht der Fall, stellt die Unterzeichnung eine Berufspflichtverletzung dar (VG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2024 – 36 K 8276/23.U).

Kein Nachprüfungsverfahren bei Kriegsgerät (Funkgeräte):

Wenn die Vergabe eines öffentlichen Auftrags dazu dient, Kriegsgerät zu beschaffen, ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Ob der Gegenstand der Ausschreibung Kriegsmaterial darstellt, hängt davon ab, ob es sich bei dem zu beschaffenden Gegenstand um Material handelt, das sind objektiver Hinsicht spezifisch militärische Eigenschaften aufweist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.12.2023 – Verg 22/23).

Keine Förderung bei vorheriger Bestellung:

Die Vergabestelle muss auf die Ausgestaltung eines Vorhabens noch Einfluss nehmen und das Erreichen des öffentlich-rechtlich erwünschten Zwecks sicherstellen können. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn bedarf daher einer staatlichen Zustimmung. Eine solche Einflussnahme ist nicht mehr möglich, wenn der Maßnahmenbeginn vor der Prüfung liegt. Bereits ein bindendes Angebot des Fördermittelempfängers stellt einen vorzeitig förderschädlichen Maßnahmenbeginn dar. Es bedarf nicht des Abschlusses eines entsprechenden Vertrags über eine förderfähige Maßnahme (Kaufvertrag oder Werkvertrag) (VG Augsburg, Urteil vom 25.10.2023 – 8 K 22.2258).

 

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