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Newsletter Bau- und Vergaberecht 41/2023

20.11.2023 | Bau- und Vergaberecht

Schadensersatzanspruch nur bei Fälligkeit und Verzug:

Die Geltendmachung von Schadensersatz aus Verzug setzt voraus, dass der Unternehmer trotz Fälligkeit nicht geleistet hat und gemahnt worden ist, es sei denn die Mahnung war entbehrlich. Der Auftraggeber kann die Leistung nach § 271 BGB sofort verlangen, wenn keine Zeit für die Leistung bestimmt ist. Allein die Bestätigung von Kapazitäten zu bestimmten Zeitpunkten beinhaltet keine Leistungszusage und sie führt auch nicht dazu, dass die Erbringung der Leistung (hier Gerüstgestellung) sukzessive und vom Baufortschritt abhängend zu erfolgen hat (OLG Jena, Urteil vom 26.10.2023 – 8U794/22).

Baukostenobergrenze muss Bauherr beweisen:

Der Bauherr hat die Darlegungs- und Beweislast für eine von ihm behauptete Beschaffenheitsvereinbarung. Zudem muss der Architekt, die Planungsvorgaben des Bauherrn im Hinblick auf die Herstellungskosten beachten. Er muss eine vereinbarte Baukostenobergrenze einhalten und die Kostenvorstellungen des Bauherrn bei der Planung berücksichtigen. Bestreitet der Planer die Vereinbarung einer Baukostenobergrenze, ist der Bauherr beweispflichtig (OLG Koblenz, Beschluss vom 25.08.2021 – 3U 1804/20 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 02.08.2023 – VII ZR 848/21).

Wirtschaftliche Belange des Bauherrn sind bei der Planung zu berücksichtigen:

Ein Fachplaner wird mit der Planung einer neuen Heizungsanlage beauftragt. Bei seiner Planung muss der Fachplaner die wirtschaftlichen Gesichtspunkte des Bauherrn im Auge behalten und darauf achten, dass kein übermäßiger und nicht erforderlicher Aufwand betrieben wird. Schlägt der Ingenieur die Errichtung eines Blockheizkraftwerks vor, obwohl dies nicht nötig ist bzw. die Erhitzung des Wassers nicht kontinuierlich gewährleisten kann, ist die Planung mangelhaft (OLG Stuttgart, Urteil vom 21.03.2023 – 12U 312/20).

Keine produktneutrale Ausschreibung bei Vorgabe der Nutzschichtdicke:

Die Vergabestelle ist zur produktneutralen Ausschreibung verpflichtet. Ein Verstoß ist zu bejahen, wenn ein Leitfabrikat genannt wird und auch dann, wenn durch die Vielzahl der Vorgaben im Ergebnis ein bestimmtes Projekt vorgegeben wird und nur mit diesem die Anforderungen aus der Ausschreibung erfüllt werden können. Gibt die Vergabestelle bei der Ausschreibung von Bodenverlegearbeiten und Bodenbelagsarbeiten in einer Sporthalle eine Nutzschichtdicke von 1,0 mm vor, ohne hierfür einen Sachgrund darlegen zu können, verstößt sie gegen das Gebot der produktneutralen Ausschreibung (VK Westfalen, Beschluss vom 27.10.2023 – VK 1 – 31/23).

Plausible Vergabe von Bewertungsnoten erforderlich:

Der Vergabestellen steht ein Beurteilungsspielraum zu, wenn Konzepte zu bewerten sind. Der Beurteilungsspielraum kann nur eingeschränkt überprüft werden. Bei der Prüfung ist die Benotung des Angebots als solches wie auch in Relation zu den übrigen Angeboten zu untersuchen. Die Bewertungsnote muss plausibel vergeben worden sein (VK Westfalen, Beschluss vom 19.07.2023 – VK 3 – 15/23)

 

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