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Newsletter Bau- und Vergaberecht 27/2023

10.08.2023 | Bau- und Vergaberecht

Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Verjährung von Mängeln im Selbstständigen Beweisverfahren:

Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zur Verjährung im Selbständigen Beweisverfahren grundlegend geändert. Der Bundesgerichtshof stellt für das Ende der Hemmung der Verjährung jetzt einheitlich auf den Abschluss des Selbständigen Beweisverfahrens für alle im Verfahren geltend gemachten Mängel ab. Nach der früheren Rechtsprechung waren die Parteien gezwungen, Ansprüche wegen einzelner Mängel vorab gesondert einzuklagen, um ihre Verjährung zu vermeiden. Von dieser Auffassung ist der Bundesgerichtshof nun im Interesse eines geordneten und zügigen Abschlusses des Rechtsstreits abgerückt (BGH, Urteil vom 22.06.2023 – VII ZR 881/21).

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