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Newsletter Bau- und Vergaberecht 24/2023

28.07.2023 | Bau- und Vergaberecht

Kein Bauvertrag ohne SAP-Bestellung

Ist in einen Verhandlungsprotokoll zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein Passus enthalten, wonach eine Beauftragung erst in Form einer schriftlichen SAP-Bestellung mit Bestellnummer erfolgt und der Anbieter keinen Anspruch auf eine Vergütung oder entgangenen Gewinn hat, solange er nicht schriftlich mit der genannten SAP-Bestellung beauftragt wird, kommt ohne entsprechende SAP-Bestellung kein Bauvertrag zu Stande.  (OLG Celle, Urteil vom 22.09.2022 – 5 U 78/21)

Auch eine Teilschlussrechnung muss für Auftraggeber prüfbar sein

Auch eine Teilschlussrechnung muss uneingeschränkt prüfbar sein. Maßgebend für die Prüfbarkeit ist das Informations- und Kontrollinteresse des Auftraggebers, welches dahin geht, die Schlussrechnung nachvollziehen und nachprüfen zu können. (OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.06.2023 – 4 U 102/22)

(Konkludente) Abnahme von Leistungen der Objektbetreuung

Die Abnahme von Leistungen der Objektbetreuung kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen. Eine konkludente Abnahme liegt danach in der vollständigen Bezahlung der Schlussrechnung verbunden mit dem Unterlassen jeglicher Beanstandungen bzw. des Verlangens nach Vorlage von Planunterlagen binnen einer angemessenen Prüffrist von 6 Monaten beginnend ab Einzug. Durch dieses Verhalten bringe ein Auftraggeber seinen Abnahmewillen eindeutig und schlüssig zum Ausdruck (OLG München, Beschluss vom 23.03.2021 – 28 U 5991/20 Bau)

Preis darf einziges Zuschlagskriterium sein

Der Preis darf dann einziges Zuschlagskriterium sein, wenn nach dem Gegenstand des Auftrags und der Gesamtheit der Vergabeunterlagen erreicht werden kann, dass der Zuschlag auf das Angebot nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis erteilt wird (BGH, Beschluss vom 10.05.2016 – X ZR 66/15). Ist dies sichergestellt, kann zumindest im Anwendungsbereich der VgV auch bei einem Vergabeverfahren mit funktionalen Elementen der Preis als alleiniges Zuschlagskriterium zulässig sein. Die Notwendigkeit zur Festlegung nichtpreislicher Zuschlagskriterien kann sich dann ergeben, wenn sich den Vergabeunterlagen ein bestimmtes vom Auftraggeber bevorzugtes Qualitätsniveau entnehmen lässt, aber hiervon qualitativ abweichende Lösungen beispielsweise in Form von funktionalen Elementen oder Nebenangeboten zugelassen sind. (VK Südbayern, Beschluss vom 28.04.2023 – 3194.Z3-3_01-22-57)

Hinzuziehung eines Rechtsanwalts nicht notwendig, wenn eigenes juristisch qualifiziertes Personal vorhanden ist

Die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts hängt davon ab, ob der jeweilige Verfahrensbeteiligte nach den Umständen des Falles auch selbst in der Lage gewesen wäre, den Sachverhalt aufgrund der bekannten bzw. erkennbaren Tatsachen zu erfassen, der im Hinblick auf eine Missachtung von Bestimmungen über das Vergabeverfahren von Bedeutung ist, hieraus die für eine sinnvolle Rechtswahrung bzw. -verteidigung nötigen Schlüsse zu ziehen und das danach Gebotene gegenüber der Vergabekammer vorzubringen. Soweit eigenes Personal vorhanden ist, das über diese Kenntnisse im ausreichenden Maß verfügt, ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts nicht notwendig. (VK Bund, Beschluss vom 09.05.2023 – VK 2-26/23)

 

 

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