Gleich. Gelesen.

Newsletter Bau- und Vergaberecht 15/2024

16.04.2024 | Bau- und Vergaberecht

Im VOB-Vertrag einstweilige Zahlungsverfügung

Die Voraussetzungen für eine Zahlungsverfügung sind in § 650 c Abs. 3 BGB sowie in § 650 d BGB geregelt. Wenn ein Unternehmer einen solchen Anspruch geltend machen will, müssen die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sein, was auch dann gilt, wenn die Parteien einen Vertrag nach VOB geschlossen haben (OLG München, Beschluss vom 12.03.2024 – 9 U 3791/23 Bau).

Keine Arbeitseinstellung bei Bauherrenanweisung gegenüber Bedenken

Wenn die Vertragsparteien eine verbindliche Vertragsfrist für den Beginn der Ausführung vereinbart haben und der Auftragnehmer nicht beginnt und der Auftraggeber erfolglos eine Frist zur Vertragserfüllung verbunden mit der Androhung einer Kündigung des Auftrags gesetzt hat, kann im VOB-Vertrag eine Kündigung berechtigt ausgesprochen werden. Dies gilt auch bei einer mehrfachen schriftlichen Bedenkenanmeldung gegen die Ausführung der Leistungen, wenn der Bauherr den Auftragnehmer ausdrücklich angewiesen hat, mit den Arbeiten zu beginnen und der Auftraggeber das Risiko der Bedenkenanmeldung übernommen hat (BGH, Urteil vom 01.02.2024 – VII ZR 171/22).

Keine Deckung in der Haftpflichtversicherung bei wesentlicher Pflichtverletzung

Ein Leistungsausschluss in der Architektenhaftpflichtversicherung besteht bei einer wissentlichen Pflichtverletzung. Die Wissentlichkeit ist dann gegeben, wenn der Architekt gegen elementare Berufspflichten verstößt, deren Kenntnisse nach der Lebenserfahrung bei jedem Berufsträger vorausgesetzt werden kann. So könne die wissentliche Einstellung der Arbeiten und ein daraus resultierender Schaden den Deckungsschutz entfallen lassen (OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.05.2023 – 11 U 144/22).

Dokumentationspflicht zur Nachforderung von Unterlagen

Das gesamte Vergabeverfahren ist zu dokumentieren. Dies gilt auch für Umstände über die Nachforderung von Unterlagen. Ein Bieter kann einen Verstoß gegen die Dokumentationspflicht rügen, wenn er dadurch benachteiligt ist. Eine Heilung ist dann nicht möglich, wenn die Gefahr einer Manipulation der nachgereichten Dokumentation nicht ausgeschlossen werden kann (OLG Schleswig, Beschluss vom 28.03.2024 – 54 Verg 2/23).

Geschätzte Höchstmenge reicht für Rahmenvereinbarung

Bei der Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung muss die Angabe der Schätzmenge und/oder des Schätzwertes wie auch eine Höchstmenge und/oder ein Höchstwert mit dem Hinweis angegeben sein, dass die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung verliert, wenn die Menge oder der Wert erreicht ist. Dies gebietet das Gleichbehandlungs- und Transparenzprinzip (VK Westfalen, Beschluss vom 21.02.2024 – VK 3 – 42/23).

 

Ansprechpartner