Öffentlicher Dienst

Unsere Expertise liegt im gesamten Spektrum des öffentlichen Dienstrechts sowie im Tarifrecht.

Zu unseren Mandanten gehören oberste und obere Bundesbehörden, verschiedenste Landesbehörden im gesamten Bundesgebiet, Städte, Kommunen sowie Universitäten und Hochschulen. Einen Tätigkeitsschwerpunkt stellen Konkurrenten- und Beurteilungsstreitigkeiten und die rechtliche Begleitung bei Auswahlverfahren sowie bei der Erstellung von Beurteilungsrichtlinien dar. Dabei begleiten wir den Entwicklungs- und Abstimmungsprozess mit den Gremien sowie die Evaluierung bestehender Richtlinien. Hinzu kommen Zurruhesetzungsverfahren, Berufungsstreitigkeiten im Hochschulrecht, Gleichstellungsrecht, Disziplinar- und Personalvertretungsangelegenheiten, Kündigungsschutzprozesse und sonstige beamtenrechtliche und tarifrechtliche Angelegenheiten unterschiedlichster Art. In behördlichen Disziplinarverfahren übernehmen wir bei Bedarf auch die Ermittlungsführung.

Mandate von Beamtinnen und Beamten sowie Tarifbeschäftigten übernehmen wir nicht.

Wir verfügen über langjährige prozessuale Erfahrung aus zahlreichen Verfahren vor der Verwaltungs- und Arbeitsgerichtsbarkeit durch sämtliche Instanzen sowie vor dem Bundesverfassungsgericht. Zudem bieten wir maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen zu den genannten Themen an.



Unsere Kompetenzen

Unsere Kompetenzen