Bedenkenhinweis muss vollständig sein:
Ein Auftragnehmer muss seine Bedenken gegen eine geplante Ausführungsart klar, vollständig und erschöpfend vorbringen. Dazu ist es erforderlich, dass er d ...
Keine Unverhältnismäßigkeit der Mangelbeseitigung, weil kein Schaden sichtbar ist:
Nur wenn das Beharren auf eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung im Verhältnis zu dem dafür erforderlichen ...