Mangelbeseitigung muss den vertraglich geschuldeten Zustand abbilden:
Nach dem Vertrag ist die Verlegung der Wasserleitung im Boden und in der Wand vorgesehen. In diesem Fall ist es nicht zulässig ...
Rückgriff auf die vorkalkulatorische Preisermittlung:
Wegen geänderter Leistungen ist nach § 2 Abs. 5 VOB/B ein neuer Einheitspreis mit einer Zulageposition durch eine kalkulatorische Preisforts ...