Newsletter Bau- und Vergaberecht 33/2026
22.09.2026 | Bau- und Vergaberecht
Vertragsinhalt statt Geschäftsgrundlage
Regelungen, die bereits Bestandteil des Vertragstextes sind, können nicht zugleich Geschäftsgrundlage sein. Hat eine Partei nach dem Vertragsinhalt – sei es ausdrücklich, konkludent oder im Wege ergänzender Vertragsauslegung – ein bestimmtes Risiko übernommen, ist ihr die Berufung auf einen Wegfall der Geschäftsgrundlage insoweit verwehrt (OLG München, Urteil vom 17.12.2024 – 28 U 2476/22 Bau BGH, Beschluss vom 06.05.2026 – VII ZR 5/25 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen).
Zahlungszusage unter Druck: Wann beginnt die Anfechtungsfrist?
Kündigt ein Nachunternehmer an, seine Arbeiten vorzeitig einzustellen, um damit weitere Zahlungen durchzusetzen, und wird die Zahlungszusage später wegen widerrechtlicher Drohung angefochten, beginnt die Anfechtungsfrist spätestens mit dem Zeitpunkt, zu dem die geschuldete Leistung erbracht und dem Vertragspartner des Werkunternehmers gegenüber abgerechnet wird (OLG Dresden, Urteil vom 28.07.2026 – 4 U 289/26).
Handskizze schafft keine Beschaffenheitsvereinbarung
Ein Werk ist mangelhaft, wenn es nicht die vereinbarte oder vertraglich vorausgesetzte Beschaffenheit aufweist, sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet oder nicht die für vergleichbare Werke übliche Beschaffenheit besitzt, die der Besteller nach der Art des Werks erwarten darf. Eine erkennbar nicht maßstabsgerechte Handskizze, die der Unternehmer im Rahmen der Vertragsverhandlungen vor Ort angefertigt hat, dient regelmäßig nur der besseren Visualisierung für den Besteller und begründet keine Beschaffenheitsvereinbarung (OLG Brandenburg, Urteil vom 23.07.2026 – 10 U 116/25).
Haftung des Architekten bei verzögerter Genehmigung
Schadensersatzansprüche gegen den Architekten wegen verzögerter Erteilung einer Baugenehmigung setzen voraus, dass sich der Architekt in Verzug befindet (KG, Beschluss vom 04.05.2026 – 7 U 22/25).
Ist ein Studentenwerk öffentlicher Auftraggeber?
Ein als Anstalt öffentlichen Rechts organisiertes Studentenwerk ist nur dann öffentlicher Auftraggeber, wenn es speziell zu dem Zweck gegründet wurde, im Allgemeininteresse liegende, nicht gewerbliche Aufgaben zu erfüllen, und zugleich eine besondere Staatsnähe aufweist (VK Niedersachsen, Beschluss vom 29.08.2025 – VgK-37/2025).
Nachforderung einer fehlenden Konformitätserklärung zulässig
Aus Gleichbehandlungsgründen hat auch ein Bieter, dessen Angebot zwingend auszuschließen ist, Anspruch darauf, dass gegebenenfalls auch alle übrigen Bieter ausgeschlossen werden, die einen zwingenden Ausschlusstatbestand erfüllen. Der öffentliche Auftraggeber darf Hersteller- bzw. Konformitätserklärungen nachfordern, sofern die Vergabeunterlagen ein Nachfordern fehlender Unterlagen zulassen und der Bieter sein Angebot dadurch lediglich vervollständigt, statt es abzuändern oder zu korrigieren (VK Bund, Beschluss vom 06.05.2026 – VK 1-45/26).



