Beweislastumkehr bei bestätigtem Aufmaß:
Der Besteller selbst oder der von ihm mit der Rechnungsprüfung beauftragte Architekt überprüft die Massen und bestätigt die Massenermittlungen. Daraus ...
Mangelbeseitigung muss den vertraglich geschuldeten Zustand abbilden:
Nach dem Vertrag ist die Verlegung der Wasserleitung im Boden und in der Wand vorgesehen. In diesem Fall ist es nicht zulässig ...