Newsletter Bau- und Vergaberecht 32/2026

11.09.2026 | Bau- und Vergaberecht

Überhöhten Stundenlohnaufwand muss der Bauherr beweisen

Ein unterschriebener Stundenlohnzettel bindet den Besteller grundsätzlich – aber nur hinsichtlich der darin dokumentierten Leistungsangaben -. Die Vereinbarung einer Stundenlohnvergütung legt dem Unternehmer eine Nebenpflicht zur wirtschaftlichen Betriebsführung auf. Verletzt er diese Pflicht, mindert das die Vergütung jedoch nicht automatisch; der Besteller muss stattdessen einen eigenen Schadensersatzanspruch darlegen und beweisen – wofür ein Tatsachenvortrag zur Rechtfertigung eines Freistellungsanspruchs ausreicht. Kann er die erbrachten Leistungen mangels Nachvollziehbarkeit nicht beurteilen, trifft den Unternehmer im Gegenzug eine sekundäre Darlegungslast.

OLG Brandenburg, Urteil vom 11.06.2026 – 10 U 5/26

Verfrüht zurückgeforderte Bausicherheit kann zu Schadensersatz führen

§ 650 m Abs. 2 BGB verpflichtet den Unternehmer, dem Verbraucher-Auftraggeber bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit von fünf Prozent der Gesamtvergütung zu stellen – bei einer Vergütungserhöhung von mehr als 10 % steigt sie entsprechend mit -. Es handelt es sich dabei um ein Schutzgesetz: Wird die Sicherheit zurückgefordert, entgegengenommen und einbehalten, obwohl der Sicherungsfall noch eintreten kann, kommt ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung dieses Schutzgesetzes in Betracht.

OLG München, Urteil vom 26.08.2026 – 27 U 3495/25 Bau

Objektüberwachung ist keine ausschließliche Aufgabe von Architekten

Versichert ist in der Berufshaftpflichtversicherung nicht ein allgemeines Haftpflichtrisiko, sondern nur die im Versicherungsvertrag konkret bezeichnete Tätigkeit. Die Objektüberwachung bei Gebäude- und Innenraumplanung gehört zum Berufsbild eines staatlich geprüften Bautechnikers, Projektsteuerers und -controllers – auch ohne Architekten- oder Ingenieurqualifikation-. Nur sogenannte Vorbehaltsaufgaben, etwa die Erstellung genehmigungspflichtiger Bauvorlagen, bleiben davon ausgenommen.

OLG München, Beschluss vom 21.05.2026 – 25 U 2228/25

Kein Mitverschulden bei berechtigtem Vertrauen auf die Statik

Wer sich auf die Richtigkeit einer ihm vorliegenden Statik verlassen durfte, muss sich einen vorzeitigen Baubeginn vor Erteilung der Baugenehmigung nicht als Mitverschulden anrechnen lassen – auch wenn die Statik sich später als mangelhaft erweist.

OLG Naumburg, Urteil vom 10.04.2025 – 9 U 44/18; Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen-BGH, Beschluss vom 10.06.2026 – VII ZR 69/25

Produktvorgaben nur bei restriktiver Handhabung zulässig

Zwar steht dem öffentlichen Auftraggeber bei der Frage, ob eine herstellerbezogene Vorgabe gerechtfertigt ist, ein Beurteilungsspielraum zu; eine vorherige Markterkundung ist nicht erforderlich. Die Entscheidung muss aber nachvollziehbar begründet und dokumentiert sein, denn produktspezifische Ausschreibungen schränken den Wettbewerb ein und sind deshalb eng zu handhaben. Geht es um Systemsicherheit und die Vermeidung von Fehlfunktionen oder Kompatibilitätsproblemen, darf der Auftraggeber den sichersten Weg wählen. Bei sonstigen Kompatibilitätsfragen, etwa bei IT-Komponenten, muss er dagegen konkret aufzeigen, dass ein Systemwechsel unverhältnismäßigen Mehraufwand oder unzumutbare Funktionseinbußen zur Folge hätte. Pauschale Verweise auf vermutete Inkompatibilitäten oder allgemeine Wirtschaftlichkeitserwägungen ohne belastbare Kostenermittlung reichen dafür nicht aus.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.09.2026 – Verg 38/25

Vorteile aus freiem Wettbewerb müssen nicht ausgeglichen werden

Gleichbehandlungsgebot und Diskriminierungsverbot verpflichten den öffentlichen Auftraggeber nicht dazu, Vorteile auszugleichen, die schlicht aus der unterschiedlichen Marktstellung der Wettbewerbsteilnehmer resultieren. Ausgleichspflichtig sind nur Vorteile, die auf vom Auftraggeber selbst beeinflussbaren Rahmenbedingungen beruhen. Verfügt das Bestandsunternehmen über betriebliche Mittel aus einem früheren, im freien Wettbewerb erlangten Auftrag, muss dieser Vorteil bei einer neuen Vergabe nicht kompensiert werden.

OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.07.2026 – 11 Verg 3/26

 

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