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Newsletter Bau- und Vergaberecht 6/2020

10.02.2020 | Bau- und Vergaberecht

Kein Nachbesserungsanspruch bei anderer, aber höherwertiger Ausführung

Die Leistung entspricht nicht der vereinbarten Beschaffenheit. Die Ausführungsart, die der Auftragnehmer wählt, ist aus technischer Sicht höherwertig. In diesem Fall kann der Bauherr keine Nachbesserung verlangen (OLG Koblenz, Urteil vom 23.02.2017 – 6 U 150/16 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 18.12.2019 – VII ZR 68/17).

Obergrenze auch bei individuell vereinbarter Vertragsstrafenregelung

Wenn die Parteien in einer Vertragsstrafenregelung keine absolute Obergrenze festlegen, ist die Vertragsstrafenregelung sittenwidrig und nichtig (OLG München, Beschluss vom 13.07.2018 – 28 U 429/18 Bau – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 09.10.2019 – VII ZR 166/18).

Keine wirksame Abnahme durch Dritte im Bauträgervertrag

Der Bauträgervertrag enthält eine vorformulierte Klausel, wonach das Gemeinschaftseigentum vom Verwalter zusammen mit einem in der 1. Eigentümerversammlung zu wählenden Abnahmeausschuss abgenommen werden soll. Die Abnahme der Leistung ist allerdings alleine Sache des einzelnen Erwerbers auch im Hinblick auf das Gemeinschaftseigentum. Mit der vertraglich vereinbarten Klausel wird der Ersterwerber unangemessen benachteiligt, sodass sie unwirksam ist. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Bauträger auf die Wahl des Abnahmeausschusses keinen Einfluss hat und daran nicht mitwirken darf (OLG Hamburg, Urteil vom 11.09.2019 – 5 U 128/16).

Keine Kündigung des Architektenvertrages bei 21 % Kostenerhöhung im Bestand

Der Bauherr kann einen Architektenvertrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn der Architekt einen solchen zu vertreten hat. Dies kann beispielsweise eine unzureichende Leistungserbringung trotz Fristsetzung sein oder die erhebliche Mangelhaftigkeit der Leistung. Auch die Überschreitung von Baukosten kann einen Kündigungsgrund darstellen. Allerdings ist dem Architekten bei der Kostenberechnung immer ein Toleranzspielraum zu gewähren, wenn nichts Anderes vereinbart ist. Dieser beträgt bei der Kostenberechnung regelmäßig 20‑25 %, wenn die Bauaufgabe ein Bauen im Bestand beinhaltet (OLG Naumburg, Urteil vom 28.02.2018 – 3 U 36/17 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 09.10.2019 – VII ZR 167/16).

Fehlende Preisposition muss nicht zum Ausschluss führen

Der Vergabestelle steht ein Beurteilungsspielraum bei der Wertung der Angebote zu, wenn bei der Angebotsabgabe eine Position bei der Bepreisung fehlt. Dies ist der Fall, wenn die Position unwesentlich ist. Dies kann sich aus der Relation des Preises für die betreffende Position zum Gesamtangebotspreis ergeben oder auch aus der Relation der Wichtigkeit der angebotenen Position zur Gesamtbauleistung (VK Lüneburg, Beschluss vom 29.10.2019 – VgK – 38/2019).

Bezugnahme auf Internet ist zulässig

Die Vergabestelle kann in der Leistungsbeschreibung technische Anforderungen vorsehen und auf diese Bezug nehmen. Dabei ist es zulässig auf Regelwerke zu verweisen, die in den einschlägigen Fachkreisen bekannt sind und für jedermann über das Internet in kurzer Zeit zugänglich gemacht werden können. Sie müssen den Vergabeunterlagen nicht beigefügt werden (VK Bund, Beschluss vom 30.10.2019 – VK 1 – 77/19)