Newsletter Bau- und Vergaberecht 30/2026

01.09.2026 | Bau- und Vergaberecht

Enge Parkverhältnisse können einen Mangel darstellen:

Das Abstellen eines Kraftfahrzeuges soll ohne einen erhöhten Rangieraufwand durchführbar sein. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass eine bestimmte Art des Parkens oder alle in Betracht kommenden Arten des Parkens möglich sind. Des Weiteren hat der Erwerber auch keinen Anspruch darauf, mit einem Fahrzeug in einem Zug vorwärts anzusteuern und vorwärts ohne Korrektur einparken zu können, oder eine Wendemöglichkeit in der Nähe nutzen zu müssen. Erst dann ist ein Standard der mittleren Art und Güte unterschritten, wenn die Grenze des Zumutbaren mit einem durchschnittlichen Fahrzeug für das Ein- und Ausparken überschritten wird. Ansonsten hat ein Erwerber gewisse Toleranzen beim Komfort hinzunehmen. Wenn der Erwerber Kenntnis von den beengten Stellplatzverhältnissen hat und bei der Abnahme keine Mängel vorbehält, ist eine Minderung ausgeschlossen (OLG Köln Beschluss vom 29.07.2026 – 16 U 118/25).

Keine Hinweispflicht des Bauherrn auf Kalkulationsirrtum:

Einen erkannten Kalkulationsirrtum muss der private Bauherr, anders als öffentliche Bauherren in einem Vergabeverfahren, nicht offenlegen. Nur wenn der andere Teil nach Treu und Glauben, unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung eine Aufklärung erwarten dürfte, kann dies eine Haftung für das Verschweigen von Tatsachen begründen. Dies ist der Fall, wenn eine Partei über einen aufklärungspflichtigen Wissensvorsprung verfügt. (OLG Frankfurt, Urteil vom 08.02.2024, 15 U 225/22, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 08.01.2026, VII ZR 47/24).

Wichtiger Kündigungsgrund bei achtmonatiger Unterbrechung:

Auch wenn die Ursache einer Unterbrechung aus dem Risikobereich der kündigenden Vertragspartei wie dem Auftraggeber herrührt, steht einer Kündigung nach § 6 Nr. 7 Satz 1 VOB/B dies nicht entgegen. Wenn dem kündigenden Vertragspartner das Festhalten an dem Vertrag unzumutbar ist, ist eine außerordentliche Kündigung berechtigt. Wenn die Partei bei Vertragsschluss von dem drohenden Eintritt einer Unterbrechung Kenntnis hat oder sie ohne Weiteres in der Lage ist, die Unterbrechung zu verhindern und zu beenden, ist dies nicht der Fall. Es bedarf keiner Entscheidung, ob die Regelung des § 6 Abs. 7 VOB/B einer isolierten Inhaltskontrolle standhält, wenn der Bauherr wegen einer achtmonatigen Unterbrechung berechtigt ist, den Bauvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen (OLG Dresden Urteil vom 15.04.2026, 13 U 180/25).

Kein Mindestsatz bei „Familienpreis“:

Ein Architekt kann die Mindestsätze nach HOAI 2013 nach Treu und Glauben dann nicht geltend machen oder sich auf die Nichteinhaltung der gesetzlichen Schriftform für die Honorarvereinbarung berufen, wenn Treu und Glauben dem entgegenstehen. Wenn eine Pauschalvereinbarung vor dem Hintergrund einer verwandtschaftlichen Verbindung der Parteien mündlich zustande gekommen ist, ist von einer solchen zulässigen Mindestsatzunterschreitung auszugehen (OLG Saarbrücken, Urteil vom 26.03.2024, 2 U 64/23).

Kein Abweichen von den Vorgaben im LV:

Ein Leistungsverzeichnis weist Fehler auf. Der Bieter nimmt deswegen eigenmächtig Änderungen vor. Dies führt zwingend zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren (VK Saarland, Beschluss vom 11.03.2026, 1 VK 3 /25).

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