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Newsletter Bau- und Vergaberecht 29/2021

17.08.2021 | Newsletter

Unterzeichnung von Anlagen genügte für Vertragsschluss nicht

Der Bauherr unterbreitet mit seiner Unterschrift auf einem Bauvertrag ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages zur Errichtung eines Hauses, welches der Auftragnehmer innerhalb eines Monats nach Unterzeichnung annehmen kann. Erfolgt die Unterzeichnung nicht innerhalb der Frist, kommt kein Vertrag zustande. Dies gilt auch dann, wenn die Parteien Anlagen zu diesem Vertrag unterzeichnet haben, aber vor einem bindenden Angebot noch Prüfungen erfolgen müssen (OLG München, Urteil vom 14.07.2021 – 20 U 7008/20 Bau).

Verjährung trotz nicht erfolgter Mangelbeseitigung

Die Parteien vereinbaren, dass der Unternehmer bis zu einem gewissen Zeitpunkt Mangelbeseitigungsarbeiten durchführt und Mangelansprüche des Bauherrn ab einem bestimmten Zeitpunkt verjähren. In diesem Fall kann der Bauunternehmer die Einrede der Verjährung auch dann erheben, wenn er die Mangelbeseitigungspflichten nicht vollständig erfüllt hat (OLG Frankfurt, Urteil vom 09.10.2020 – 29 U 169/19 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen BGH, Beschluss vom 10.03.2021 – VII ZR 241/20).

Anspruch auf Mindestsatzhonorar bei Gültigkeit der HOAI 1996/2002

Die Parteien haben ein Pauschalhonorar vereinbart. In diesem Falle kann der Architekt Mindestsatzhonorar geltend machen, wenn die Pauschale unter den Mindestsätzen liegt. Dies folgt aus § 4 Abs. 1 HOAI 1996/2002. Denn die Regelung verstößt nicht gegen Art. 15 der Richtlinie 2006/123/EG, da die Umsetzungsfrist am 28.12.2009 endete und die alte HOAI bereits durch die HOAI 2009 abgelöst war (OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.06.2021 – 5 U 222/19).

Genehmigungsrisiko liegt beim Architekten

Der Architekt verpflichtet sich zur Erstellung einer Genehmigungsplanung. Damit schuldet der Architekt eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung. Die Parteien können Risikoverlagerungen vereinbaren. Von einer dahingehenden Vereinbarung kann allerdings nur in Ausnahmefällen ausgegangen werden. Ansonsten ist der Architekt für die Genehmigungsfähigkeit verantwortlich (OLG Nürnberg, Urteil vom 16.06.2021 – 2 U 2751/19).

Aufschlüsselung von Nachunternehmerpreisen

Die Vergabestelle kann in die Preisprüfung eintreten, obwohl die sogenannte Aufgreifschwelle nicht erreicht ist, das Angebot aber aus anderen Gründen unangemessen niedrig erscheint und Anhaltspunkte für eine Mischkalkulation bestehen. Mit dem Aufklärungsschreiben kann die Vergabestelle den Bieter dazu auffordern, bestimmte Einzelpreispositionen näher zu erläutern. Dies gilt auch für die Aufschlüsselung von Nachunternehmerpreisen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.05.2021 – Verg 13/21).

Zuschlagserteilung am Montagmorgen

Nach § 193 BGB tritt an die Stelle eines Samstags, Sonntags oder Feiertags der nächste Werktag. Wenn eine Willenserklärung innerhalb einer Frist anzugeben ist, der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, findet auf die Vorabinformation nach § 134 Abs. 1,2 GWB § 193 BGB keine Anwendung (VK Bund, Beschluss vom 28.06.2021 – VK 2 – 77/21).