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Newsletter Bau- und Vergaberecht 29/2018

02.11.2018 | Bau- und Vergaberecht

Weitgehende Auslegung der funktionalen Leistungsbeschreibung

In einer funktionalen Leistungsbeschreibung für einen Generalunternehmervertrag ist geregelt, dass „(Stahl -) Beton“ zu verbauen ist. Geschuldet wird in diesem Fall Stahlbeton (OLG Bremen, Beschluss vom 23.08.2018 – 2 U 120/17).

Zulässige Arbeitnehmerbürgschaften

Alleine der Umstand, dass ein Arbeitnehmer eine Bürgschaft für eine Verbindlichkeit des Arbeitgebers stellt, führt automatisch nicht zur Sittenwidrigkeit. Die Sittenwidrigkeit ergibt sich auch nicht daraus, dass die Bürgschaft ohne Gegenleistung und in einer wirtschaftlichen Notlage übernommen wird (BGH, Urteil vom 11.09.2018 – XI ZR 380/16).

Keine Kostenhaftung ohne Kostenobergrenze

Wenn die Planung des Architekten eine vereinbarte Kostenobergrenze nicht einhält, ist sie mangelhaft. Dazu müssen die Parteien eine entsprechende Beschaffenheitsvereinbarung abschließen. Dazu genügt es nicht, wenn der Bauherr auf eine Kostengrenze hinweist oder seine wirtschaftlichen Verhältnisse darstellt. An eine Beschaffenheitsvereinbarung sind hohe Anforderungen zu stellen (OLG München, Urteil vom 27.09.2016 – 9 U 1161/15 – NZB zurückgewiesen, BGH, Beschluss vom 05.06.2018 – VII ZR 248/16).

Planungsmangel bei ungeeignetem Material

Das geplante Material muss für den Verwendungszweck geeignet sein. Seekiefernholz ist als Außenverkleidung nur bedingt geeignet, weil die Haltbarkeit durch Witterungseinflüsse gegenüber anderem Fassadenmaterial deutlich geringer ist. Kommt derartiges Holz in Bereichen zum Einsatz, die der Witterung ungeschützt ausgesetzt sind, stellt dies einen Mangel dar (OLG Zweibrücken, Urteil vom 02.09.2018 – 2 U 29/15 – NZB zurückgewiesen, BGH, Beschluss vom 05.06.2018 – VII ZR 228/16).

Angebotseröffnung durch Dritte

Nach § 55 Abs. 2 VgV sind die Angebote von 2 Vertretern der Vergabestelle durchzuführen. Vertreter können Mitarbeiter der Vergabestelle sein als auch Mitarbeiter eines beauftragten Planungsbüros. Denn die Regelung in § 55 VgV ist bieterschützend. Eine Zurückversetzung des Vergabeverfahrens kommt dann in Betracht, wenn die Vertreter mit einem Anbieter verbunden sein könnten (VK Lüneburg, Beschluss vom 08.05.2018 – VgK – 10/2018).

Keine Eignungsanforderung bei Internetadressen

In einer Vergabe wird vorgesehen, dass die vollständigen Vergabeunterlagen unter einer Internetadresse unentgeltlich, uneingeschränkt und direkt abgerufen werden können. Die Mitteilung der Eignungskriterien und der Eignungsnachweise kann auf diesem Weg nicht erfolgen. Daher kann ein Bieter wegen fehlender Eignungsnachweise bei einer derartigen Ausschreibung nicht ausgeschlossen werden (VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 09.08.2018 – VK 2-11/18).