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Newsletter Bau- und Vergaberecht 28/2018

26.10.2018 | Bau- und Vergaberecht

Entgeltlicher Auftrag zur Mangelbeseitigung schließt Mangelrechte aus

Der Bauherr beauftragt den Bauunternehmern entgeltlich mit der Beseitigung eines Schadens. Der Bauunternehmern darf davon ausgehen, dass er nach Auftragsausführung den entsprechenden Werklohn erhält. Der Bauherr ist daran gehindert, den Werklohnanspruch mit der Geltendmachung von Mangelrechten abzuwehren (OLG München, Beschluss vom 07.09.2016 – 27 U 4880/15 – NZB zurückgewiesen, BGH, Beschluss vom 16.05.2018 – VII ZR 251/16).

Kein Zurückbehaltungsrecht wegen Mängeln an anderen Bauleistungen

Das Bauunternehmen ist von dem Bauherrn mit zwei Gewerken mit zwei getrennten Verträgen beauftragt worden – Fassadenarbeiten und Putzarbeiten. Es handelt sich dabei um unterschiedliche Leistungsbereiche. Wenn die Verträge nicht miteinander verknüpft sind, kann der Bauherr wegen berechtigten Mängel in einem Gewerk kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber der Vergütung im anderen Gewerk geltend machen (OLG München, Beschluss vom 13.01.2016 – 28 U 2481/15 – NZB zurückgewiesen, BGH, Beschluss vom 25.04.2018 – VII ZR 28/16).

Haftung aller Baubeteiligte bei Brandschutzmängeln

Das Bauvorhaben weist Mängel des Brandschutzes auf. Für diese Mängel sind der Bauüberwacher, der Fachplaner und das ausführende Unternehmen verantwortlich (Landgericht Wuppertal, Urteil vom 12.10.2018 – 17 U 97/12).

Vergabekriterien bleiben verbindlich

Mit der Ausschreibung werden die Auswahlkriterien bekanntgegeben. Ist dort vorgesehen, dass die maximale Punktzahl bei einem durchschnittlichen Umsatz erzielt wird, darf von dieser Vorgabe nicht abgewichen werden. Nach der Ausschreibung sollte der Bieter die Höchstpunktzahl erhalten, wenn er in den letzten 3 Jahren jeweils einen Mindestumsatz von 1,5 Millionen € erzielt hat. Der Bieter hat in den letzten 3 Jahren einen Umsatz von 4,5 Millionen € erzielt, jedoch nicht in jedem Jahr einen Umsatz von mindestens 1,5 Millionen €. Bei der Auswahl durfte der Bieter daher nicht die Höchstpunktezahl erhalten (OLG München, Beschluss vom 21.09.2018 – Verg 4/18).

Bieter muss auf Ausschreibungsfehler nicht hinweisen

Bei der Errichtung eines umfangreichen Leistungsverzeichnis ist der Vergabestelle ein Messfehler unterlaufen. In diesem Falle können die Bieter Fragen stellen oder mit einer Rüge auf den Fehler hinweisen. Daneben soll der Bieter aber auch die Möglichkeit haben, ohne einen dahingehenden Hinweis ein Angebot abzugeben. (VK Lüneburg, Beschluss vom 23.07.2018 – VgK – 27/2018).