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Newsletter Bau- und Vergaberecht 27/2021

27.07.2021 | Newsletter

Mangelbeseitigung muss innerhalb der gesetzten Frist erfolgen

Die Frist zur Mangelbeseitigung ist keine Beginnfrist, sondern eine Vornahmefrist. Ist innerhalb einer angemessenen Frist die Mangelbeseitigung nicht durchgeführt, ist die Frist erfolglos abgelaufen (OLG Oldenburg, Urteil vom 14.05.2021 – 2 U 122/20).

Nachfristsetzung für Sicherheitseinbehalt erst nach 18 Tagen

Wenn der Bauherr den Einbehalt nicht rechtzeitig einzahlt, kann der Unternehmer hierfür eine angemessene Nachfrist setzen. Diese Nachfrist kann allerdings erst nach 18 Werktagen gesetzt werden, wenn in diesem Zeitraum keine Einzahlung erfolgt ist (OLG Köln, Urteil vom 24.06.2021 – 7 U 158/20).

Höherwertige Ausstattung vergütungspflichtig

Bestandteil des Bauträgervertrages ist ein Ausstattungskatalog. Der Käufer kann unabhängig von der Herstellerfirma gleichwertige Objekte und Materialien auswählen. Wählt der Käufer eine höherwertigere Ausstattung, hat der Bauträger Anspruch auf Mehrvergütung (Kammergericht, Urteil vom 19.11.2019 – 27 U 134/16 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 12.08.2020 – VII ZR 298/19).

Keine Anwendung der HOAI zwischen Privaten

In einem Streit von Privatpersonen über die Vergütung von Leistungen nach HOAI ist die HOAI nicht anwendbar. Dies begründet sich darin, dass die Regelung über die Mindestsätze und Höchstsätze gegen Art. 15 Abs. 1, 2 g und Art. 15 Abs. 3 der Richtlinie 2006/123/EG verstößt (Schlussanträge Generalanwalt beim EuGH vom 14.07.2021 – Rs.C – 261/20).

Architekt muss amtliche Vermessung nicht überprüfen

Stellt sich bei einer Vermessung heraus, dass das Grundstück kleiner ist, als nach der amtlichen Vermessung, begründet dies keine Pflichtverletzung des Architekten, da dieser sich auf die amtliche Vermessung verlassen konnte (OLG München, Urteil vom 27.02.2019 – 13 U 1219/17 BAU – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 10.02.2021 – VII ZR 60/19).

Besondere Aufklärungspflicht bei ungewöhnlich niedrigen Angeboten

Die Vergabestelle muss eine ermessensfehlerfreie Entscheidung darüber treffen, ob ein ungewöhnlich niedriges Angebot angenommen werden kann. Darauf haben die Mitbewerber einen Anspruch. Dies muss die Vergabestelle ausreichend prüfen (VK Nordbayern, Beschluss vom 30.03.2021 – RMF – SG 21–3194–6–6).

Haftpflichtversicherung eines BIEGE-Mitglieds reicht

In der Ausschreibung wird nicht gefordert, dass ein Haftpflichtversicherungsnachweis aller Mitglieder der BIEGE erbracht werden muss. Für den Nachweis der Eignung reicht es dann aus, wenn nur ein Mitglied über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügt. Allerdings muss die Versicherung auch Ansprüche gegen die Gemeinschaft wegen der Schadensverursachung durch andere Partner umfassen (VK Südbayern, Beschluss vom 17.12.2020 – 3194.Z3–301–20–51).