Newsletter Bau- und Vergaberecht 17/2026

02.06.2026 | Bau- und Vergaberecht

Kündigungstatbestand der VOB/B als Klausel wirksam:

Die Parteien haben die Geltung der VOB/B vereinbart. Allerdings wurde von Regelungen der VOB/B abgewichen, so dass die Inhaltskontrolle auf AGB eröffnet war. Die Regelung in § 8 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 i.V.m. § 5 Abs. 4 Fall 2 VOB/B hält einer solchen Inhaltskontrolle stand (Kammergericht, Urteil vom 06.03.2026 – 21 U 11/21).

Eingeschränkte Erkundungspflicht bei Leitungen auf einem Grundstück:

Vor der Durchführung von Erdarbeiten muss sich ein Tiefbauunternehmen sehr sorgfältig über die Existenz und den Verlauf unterirdisch verlegter Versorgungsleitungen informieren, wenn Arbeiten an öffentlichen Flächen durchgeführt werden. Diese hohen Anforderungen gelten ohne weiteres nicht bei Privatgrundstücken, es sei denn, es gibt unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten besondere Anhaltspunkte, die eine Erkundungspflicht begründen (OLG Rostock, Beschluss vom 07.05.2026 – 5 U 39/24).

Urheberrechtsschutz von Architektenplänen:

Um Urheberrechtsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG zu genießen, muss die Planung eine besondere Originalität aufweisen, die die freien und kreativen Entscheidungen des Urhebers zum Ausdruck bringen und das Bauwerk als einzigartiges Werk erscheinen lassen. Nur dann ist die Planung als persönliche geistige Schöpfung zu qualifizieren (OLG Braunschweig, Urteil vom 28.04.2026 – 2 U 64/25).

Ausschluss bei Nachschieben eines Subunternehmers:

Wenn die Vergabeunterlagen es nicht verbieten, ist eine Eignungsleihe zulässig. Wenn ein Bieter die Leistungen zunächst als eigene Leistungen angeboten hat, liegt eine nachträgliche Änderung des Angebots vor, wenn der Bieter im Rahmen einer Aufklärung oder auf Nachforderung sich auf Fremdkapazitäten beruft und eine Eignungsleihe vornehmen möchte (OLG Celle, Beschluss vom 12.02.2026 – 13 W 8/26).

Hochsetzen auf Maximalpunktzahl unzulässig:

Die Hochsetzung des Angebots auf die maximale Punktzahl ist bei einer fehlerhaften Wertung nicht möglich, wenn dies zu einem gleichheits- und wettbewerbswidrigen Ergebnis führt und dadurch der relative Abstand der Angebote nicht mehr abgebildet wird (VK Bund, Beschluss vom 24.02.2026 – VK 2 – 4/26).

 

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