Gleich. Gelesen.

Newsletter Bau- und Vergaberecht 14/2022

26.04.2022 | Bau- und Vergaberecht

WhatsApp keine Schriftform

Der AG hat den Vertrag mit einer WhatsApp – Nachricht außerordentlich gekündigt. Eine solche Nachricht erfüllt nicht das Schriftformerfordernis und ist nichtig (LAG München, Urteil vom 28.10.2021 – 3 Sa 362/21).

Unangemessene Übersicherung bei Vertragserfüllungsbürgschaft und Bareinbehalt

In dem Bauvertrag ist in den Vertragsbedingungen geregelt, dass eine Vertragserfüllungsbürgschaft von mehr als 10 % der Auftragssumme gestellt werden muss und dass der Bauherr einen Bareinbehalt von 5 % vornehmen kann. Dies führt zu einer unangemessenen Übersicherung und zur Gesamtunwirksamkeit der Sicherungsklauseln, sodass eine Inanspruchnahme des Bürgen scheitert (OLG Celle, Beschluss vom 18.11.2021 – 14 U 119/21).

Keine Doppelbestrafung im Berufsrecht

Ein Architekt ist aus der Architektenliste wegen einer strafrechtlichen, einschlägigen Verurteilung ausgetragen worden. In diesem Falle ist eine weitere Verurteilung durch das Berufsgericht wegen berufswidrigen Verhaltens nicht möglich, da dies gegen das Verbot der Doppelbestrafung verstoßen würde. Dies gilt auch dann, wenn der Architekt wieder in der Architektenliste eingetragen war (Landesberufsgericht für Architekten Baden-Württemberg, Urteil vom 11.02.2022 – LBG 2/21).

Vollmacht bei Erscheinen zum Termin

Der Bauherr entsendet einen Mitarbeiter zu einem Termin, bei dem die Inbetriebnahme stattfinden soll. Für diesen Fall kann der Auftragnehmer davon ausgehen, dass der Mitarbeiter zu allen mit der Inbetriebnahme zusammenhängenden Rechtshandlungen bevollmächtigt war. Dies ist auch anzunehmen, wenn der Mitarbeiter bisher nur für die technische Seite des Projekts eingeschaltet war (OLG München, Urteil vom 22.05.2019 – 7 U 2782/18).

Ausschluss bei nicht vertragsgemäßem Angebot

In der Ausschreibung wird ein Gerüst mit Gerüstbauteilen beschrieben. Der Bieter hat im Angebot eine Hubarbeitsbühne aufgeführt. Dies entspricht nicht der Ausschreibung, sodass die Vergabestelle das Angebot ausschließen konnte (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.04.2022 – Verg 32/21).

Bieterfrage kann Rüge darstellen

Die Rüge im Vergabeverfahren ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie kann also auch als Frage formuliert sein, solange der Bieter deutlich macht, dass er einen Vergaberechtsverstoß geltend macht und Abhilfe erwartet. Somit sind an die Rüge eines Bieters in einem Vergabeverfahren keine hohen Anforderungen zu stellen (OLG Schleswig, Beschluss vom 04.02.2022 – 54 Verg 9/21).