Newsletter Bau- und Vergaberecht 13/2026

27.04.2026 | Bau- und Vergaberecht

Rückgriff auf die vorkalkulatorische Preisermittlung:

Wegen geänderter Leistungen ist nach § 2 Abs. 5 VOB/B ein neuer Einheitspreis mit einer Zulageposition durch eine kalkulatorische Preisfortschreibung zu bilden (wegen Erschwernissen bei dem Bergen von Kampfmitteln), wenn sich die Vertragsparteien nicht auf einen Einheitspreis einigen. Daher kommt für die Personalkosten ein Rückgriff auf die kalkulatorische Behandlung der Personalkosten aus der Kalkulation bei einer vergleichbaren Zulageposition in Betracht (OLG Naumburg, Urteil vom 23.12.2025 – 2 U 113/18).

Vertretungsmacht bei Abrufen erforderlich:

Zwischen den Parteien besteht ein Rahmenvertrag. Die hiernach geschuldeten Leistungen sind abzurufen. In dem Vertrag sind Ansprechpartner benannt. Diese Benennung führt noch zu keiner Bevollmächtigung. Die Leistungen können nur von einem tatsächlich bevollmächtigten Vertreter abgerufen werden (Kammergericht, Urteil vom 08.09.2025 – 7:04 Uhr 6/23).

5-jährige Gewährleistungsfrist für Vermessungsleistungen:

Der Bauherr hat die Vermessungsleistungen für die Einmessung eines Gebäudes beauftragt. Die Einmessungsbescheinigung durch den Vermessungsingenieur beinhaltet eine falsche Höhenangabe. Der Mangel verkörpert sich am Bauwerk, so dass eine Mangelbeseitigung nicht mehr möglich ist. Ansprüche wegen der mangelhaften Leistung verjähren in 5 Jahren und beginnen mit der Abnahme (OLG München, Urteil vom 22.01.2025 – 20 U 437/24 Bau – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen BGH, Beschluss vom 11.06.2025 – VII ZR 27/25).

Bekanntmachung ist für die Auslegung von Eignungskriterien maßgeblich:

Für die Auslegung von Eignungskriterien sind die Auftragsbekanntmachung und die Erkenntnisse eines potenziellen Bieters zum Zeitpunkt ihrer Kenntnisnahme maßgeblich, nicht Bestandteile der Vergabeunterlagen oder die Historie des Vergabeverfahrens (OLG Koblenz, Beschluss vom 24.03.2026 – Vgrg2/25).

Zulässigkeit der Preisprüfung durch die Vergabestelle:

Der Vergabestelle ist es unbenommen, zu jedem Zeitpunkt und unabhängig von Aufgreifschwellen einer Preisprüfung durchzuführen, wenn sie die gesetzlichen und die von der Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen aufgestellten Anforderungen erfüllt, da ansonsten nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Ablehnung des Zuschlags auf das betreffende Angebot vergaberechtswidrig ist (VK Westfalen, Beschluss vom 25.02.2026 – VK – 8/26).

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