Gleich. Gelesen.

Newsletter Bau- und Vergaberecht 11/2021

23.03.2021 | Newsletter

Bauvertrag mit Grundstücksübertragung beurkundungspflichtig

Die Parteien wollen einen Kaufvertrag über Miteigentum an einem Grundstück schließen, der mit einem Begleitvertrag über Bauleistungen verbunden ist. Beide Verträge sind nach § 311 b Abs. 1 S. 1 BGB beurkundungspflichtig. Wird nur der Kaufvertrag beurkundet und der Bauvertrag nicht, sind im Zweifel beide Verträge nichtig (Kammergericht, Urteil vom 09.02.2021 – 21 U 126/19).

Umfang der Funktionalität muss sich aus dem Vertragszweck ergeben

Der Bieter darf bei der Abgabe seines Angebotes von gewöhnlichen Betriebsumständen ausgehen. Eine Krananlage, die bei starkem Nebel und hoher Luftfeuchtigkeit nicht funktioniert, ist nicht mangelhaft, wenn der Bieter mit solchen Umgebungsbedingungen nicht rechnen musste (OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.11.2019 – 10 U 330/19 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen BGH, Beschluss vom 21.10.2020 – VII ZR 269/19).

Vergütung einzelner Grundleistungen

Dem Architekten werden nur einzelne Grundleistungen verschiedener Leistungsphasen übertragen. Das Honorar richtet sich dann nach dem angemessenen Anteil der übertragenen Leistungen, das der gesamten Leistungsphase entspricht. Werden die Grundleistungen einer Leistungsphase nur unvollständig bzw. mangelhaft erbracht, kann der Bauherr das Honorar nur dann mindern, wenn der Tatbestand einer Regelung des allgemeinen Leistungsstörungsrecht oder des werkvertraglichen Gewährleistungsrechts erfüllt ist, die als Konsequenz den Verlust oder die Minderung der Honorarforderungen vorsehen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 06.11.2019 – 15 U 27/18 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 23.09.2020 – VII ZR 280/19).

Tragwerksplaner muss alle Lasten berücksichtigen

Die für eine statische Berechnung erforderlichen Lasten muss der Tragwerksplaner zusammenstellen. Soll ein offener Kamin auf einer Bodenplatte eingebaut werden, muss der Tragwerksplaner die Lasten für den offenen Kamin abfragen und bei seiner Berechnung berücksichtigen (OLG Stuttgart, Urteil vom 26.11.2019 – 12 U 24/19 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 29.07.2020 – VII ZR 284/19).

Berufserfahrung bei Großbauvorhaben erforderlich

Wenn der Auftragsgegenstand dies rechtfertigt, darf die Vergabestelle für die wirtschaftliche/finanzielle und die technische/berufliche Leistungsfähigkeit eine mindestens 3‑jährige Geschäftstätigkeit der Bieter und der von ihnen eingesetzten anderen Unternehmen bei mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbaren Leistungen im Zeitpunkt der Abgabe des Angebots als Mindesteignungskriterium verlangen. Bei komplexen Großbauvorhaben und hohen Anforderungen an die Ausführung und Koordinierung ist eine derartige Anforderung sachgerecht (OLG Schleswig, Beschluss vom 10.12.2020 – 54 Verg 4/20).

Im Planungsstadium kein Urheberrechtsschutz

Die Vornahme einer bloßen Planung ist keine Änderung und auch keine Entstellung eines Bauwerks. Aus dem Urheberrecht ergibt sich insoweit kein Denk- oder Planungsverbot. Sofern aus Sicht eines Betroffenen ein urheberrechtlich rechtswidriger Eingriff durch eine Änderung oder Beseitigung eines urheberrechtlich geschützten Bauwerks stattfindet oder unmittelbar droht, steht es ihm offen, diesen Abwehranspruch mittels einer Klage vor den ordentlichen Zivilgerichten geltend zu machen und durchzusetzen (OLG München, Beschluss vom 28.09.2020 – Verg 3/20).