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Newsletter Bau- und Vergaberecht 11/2019

13.03.2019 | Bau- und Vergaberecht

Verbindliche Abnahme durch Sachverständigen

In einem Bauvertrag ist geregelt, dass ein Sachverständiger verbindlich über die Abnahme befindet. Dies ist als Schiedsgutachterabrede zu qualifizieren. Wenn der Sachverständige die Auffassung vertritt, dass die Leistung abnahmereif ist, ist dies nur bei offenkundiger Unrichtigkeit unverbindlich. Dies ist dann der Fall, wenn die Bestimmung in grober Weise gegen Treu und Glauben verstößt und sich die Unbilligkeit einem sachkundigen und unbefangenen Beobachter aufdrängt. Die Höhe der etwaigen Mangelbeseitigungskosten steht ein Abnahmefähigkeit nicht entgegen (OLG Oldenburg, Urteil vom 23.08.2016 – 2 U 27/16 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen, BGH, Beschluss vom 31.07.2018 – VII ZR 246/16).

Bauträger muss bei der Sanierung eines Altbaus den Keller abdichten

Ein Bauträger errichtet Wohnungseigentum. Gegenstand der Baumaßnahme ist ein Altbau. Die von dem Bauträger zu erbringenden Bauleistungen kommen einer Neuerrichtung gleich. Die Gewährleistungspflicht des Bauträgers ist dann nicht nur auf die Umbauarbeiten reduziert, sondern gilt für die gesamte Altbausubstanz. Gehört zur Eigentumswohnung auch ein Keller, muss dieser so saniert werden, dass eingelagerte Gegenstände vor von außen eindringender Feuchtigkeit geschützt sind. Dies gilt auch, wenn sich die Baubeschreibung dazu nicht verhält (OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.10.2016 – 21 U 120/15 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen, BGH, Beschluss vom 31.07.2018 – VII ZR 274/16).

Erstattung der Kosten einer Fehlersuche nur wenn sich der Mangel bestätigt

Grundsätzlich hat ein Bauherr Anspruch auf Erstattung der Kosten, die dadurch entstehen, dass ein Mangel untersucht wird. Bestätigt sich allerdings der vermutete Mangel nicht, kann der Bauherr die Kosten der Fehlersuche nicht geltend machen (LG Frankfurt/Main, Urteil vom 30.01.2019 – 2 – 16 S 121/18).

Kein Mitverschulden bei Passivität des Bauherrn

Infolge eines Planungsfehlers muss die Bauleistung zweimal ausgeführt werden. Die 2. Ausführung ist günstiger als die 1.. Dann beläuft sich der Schaden des Bauherrn auf die Kosten der teureren 1. Maßnahme. Eine Minderung des Schadensersatzanspruchs wegen Mitverschuldens des Bauherrn kommt nur in Betracht, wenn der Bauherr sich durch einen aktiven Beitrag für den Schaden verantwortlich gemacht hat wie fehlerhafte Anweisungen oder Informationen oder die Übergabe einer mangelhaften Planung. Passivität des Bauherrn genügt indessen nicht (Kammergericht, Urteil vom 01.02.2019 – 21 U 70/18).

Vergütungspflicht für ausschreibungsbezogene Planungsleistungen

Im Rahmen einer Ausschreibung verlangt die Vergabestelle, dass Entwürfe, Pläne, Zeichnungen und Berechnungen vorgelegt werden, die als erste ausschreibungsbezogene Architekten und/oder Ingenieurleistungen anzusehen sind. Diese Planungen gehen über Bewerbungs- und Angebotsunterlagen hinaus. Sie dienen nicht nur der Ergänzung oder Erläuterung des Angebots. In diesem Falle haben die Bieter Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Die Vergütung ist individuell nach den Anforderungen zu bestimmen und kann beispielsweise nach einem angemessenen Zeitaufwand mit Stundenhonorar vergütet werden (VK Sachsen, Beschluss vom 05.02.2019 – 1/SVK/038 – 18).

Mehrkosten sind noch kein Aufhebungsgrund

Die Vergabestelle kann von der Durchführung eines Bauvorhabens Abstand nehmen, ohne dass ein anerkannter Aufhebungsgrund nach der Vergabe- und Vertragsordnung vorliegt. Die Gründe, die die Aufhebung rechtfertigen, dürfen der Vergabestelle nicht zurechenbar sein. Eine schuldhaft herbeigeführter Aufhebungsgrund kann ein sachlicher Grund für eine Aufhebung sein. Allerdings kann sich die Vergabestelle dann schadensersatzpflichtig machen. Alleine die Befürchtung, dass Mehrkosten entstehen, führt nicht zur Annahme eines schwerwiegenden Grundes, der zur rechtmäßigen Aufhebung berechtigt (VK Sachsen, Beschluss vom 17.01.2019 – 1/SVK/033 – 18).