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Newsletter Bau- und Vergaberecht 10/2019

05.03.2019 | Bau- und Vergaberecht

Bindung an unkalkulierbare Risiken

Ein Bieter kann auch unkalkulierbare Risiken übernehmen. So kann der Auftragnehmer die Planungsverantwortung übernehmen, wenn in der Ausschreibung darauf hingewiesen wird, dass er das Risiko etwaiger Planungsfehler tragen muss. Wenn der Bieter derartige Risiken übernimmt kann er bei Realisierung der Risiken keinen Mehrvergütungsanspruch fordern (OLG München, Urteil vom 12.02.2019 – U 728/18 Bau).

Keine fiktiven Mangelbeseitigungskosten bei Durchgriffshaftung

Nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Abrechnung nach fiktiven Mangelbeseitigungskosten nicht mehr zulässig. Dies gilt auch im Falle einer Durchgriffshaftung gegen einen Geschäftsführer eines Bauunternehmens (OLG Köln, Urteil vom 31.10.2018 – 11 U 166/17).

Generalanwalt hält HOAI für europarechtswidrig

Der Generalanwalt beim europäischen Gerichtshof hat seine Schlussanträgen gestellt. Er ist der Auffassung, dass die zwingenden Mindest– und Höchstsätze der HOAI gegen Europarecht verstoßen (Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 28.02.2019 – RsC – 377/17).

Gewährleistung von 5 Jahren bei integrierter Fotovoltaikanlage

Ein als Bürogebäude benutztes Bestandsgebäude wird vollständig entkernt und für die Nutzung als Studentenwohnheim neu aufgebaut mit unterschiedlichen Wohneinheiten mit Küchen und Bädern. Dies steht einer vollständigen Neueinrichtung gleich. Die 5-jährige Verjährungsfrist des § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB gilt bei Bauwerken oder einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs– oder Überwachungsleistungen hierfür besteht. Dies gilt nicht nur bei der Neuerrichtung eines Bauwerks, sondern auch bei einer grundlegenden Erneuerung. Die Integration einer Fotovoltaikanlage in die Fassade über mehrere Stockwerke und deren Planung unterliegt der 5-jährigen Gewährleistungsfrist (BGH, Urteil vom 10.01.2019 – VII ZR 184/17).

Kalkulationsschema muss beachtet werden

In der Ausschreibung gibt die Vergabestelle ein Kalkulationsschema vor. Weicht ein Bieter auf der Grundlage eigener Erfahrungswerte davon ab, ist sein Angebot auszuschließen (OLG Schleswig, Beschluss vom einen 21.12. 2018 – 54 Verg 1/18).

Nachträgliche Reduzierung von Vorgaben zulässig

Die Vorgaben der Vergabestelle zeigen, dass der Handlungsspielraum der Bieter zu sehr eingeschränkt ist. Die Anforderungen waren ohne Zwang zu hoch. In diesen Fällen kann die Vergabestelle ihre Vorgaben abändern (VK Bund, Beschluss vom 13.02.2019 – VK 2 – 118/18