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Newsletter Bau- und Vergaberecht 07/2022

25.03.2022 | Bau- und Vergaberecht

Hinweis auf Schwarzarbeit bei Barzahlung

Das Gericht muss Hinweise auf einen Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes von Amts wegen berücksichtigen. Ein Indiz für die Ausführung von Schwarzarbeit ist die Barzahlung ohne Quittung. Eine Abrede über Schwarzarbeit führt zur Nichtigkeit des Bauvertrages mit der Folge, dass der Bauherr die Abschlagszahlungen nicht zurückfordern und keine Gewährleistungsansprüche geltend machen kann (OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.01.2021 – 5 U 8/20 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 29.09.2021 – VII ZR 144/21).

Verschuldensunabhängigkeit der Mangelhaftung

Betonfahrbahnen, die eine Alkalikieselreaktion (AKR) erfahren haben, weisen eine geringere Lebensdauer auf als nicht geschädigte Betonfahrbahnen. Daraus resultieren wiederum höhere Instandhaltungskosten. Darin ist ein Mangel zu erblicken. Die Haftung für den Mangel ist verschuldensabhängig, so dass es nicht darauf ankommt, dass die Ursache des Mangels nicht erkennbar war (Kammergericht, Beschluss vom 28.09.2021 – 27 U 12/21).

Kündigungseinwand kassiert Anspruch auf Bauhandwerkersicherung nicht

Zur klageweisen Geltendmachung einer Bauhandwerkersicherung muss schlüssig dargetan werden, welcher Werklohn dem Auftragnehmer insgesamt nach dem Hauptvertrag und etwaigen Nachträgen zusteht und inwieweit dieser bislang nicht gezahlt ist. Der Bauherr kann in diesem Falle nicht mit der Behauptung gehört werden, es lägen die Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung vor, wenn die dafür anzunehmenden Tatsachen von dem Auftragnehmer bestritten sind und dieser die Auffassung hatte, es läge eine freie Kündigung vor und damit seinen Anspruch aus § 649 BGB a. F. auf volle Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen verfolgt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.08.2021 – 5 U 39/20).

Keine Rechtsberatung durch Projektmanager

Die Aufgaben eines Projektmanagers und Baucontrollers bestimmen sich nach dem Inhalt des geschlossenen Vertrages. Allerdings darf ein Projektmanager und Baucontroller keine Rechtsdienstleistungen erbringen. Die Beantwortung der Frage, gegen welche Baubeteiligten in welchen Verfahren vorzugehen ist, stellt eine Rechtsdienstleistung dar, die den rechtsberatenden Berufen vorbehalten ist (OLG München, Urteil vom 18.05.2021 – 9 U 5633/20 Bau).

Wesentliche Änderung durch Vertragsverlängerung

Die Vergabestelle vergibt den Auftrag ohne Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, ohne dass dies gestattet gewesen wäre. Damit ist der Vertrag unwirksam. Auch eine wesentliche Änderung eines öffentlichen Auftrags darf nicht freihändig vorgenommen werden, sondern muss zu einem neuen Vergabeverfahren über den geänderten Auftrag führen. Ist das Zeitmoment ein wesentliches Element der geschuldeten Leistung, muss bei einer erheblichen Ausweitung des Leistungsvolumens eine wesentliche Vertragsänderung angenommen werden und damit ein neuer Beschaffungsvorgang. Erfolgt dies nicht ist der Vertrag unwirksam (OLG Schleswig, Beschluss vom 09.12.2021 – 54 Verg 8/21).

Zivilrechtsstreit bei Grundstücksverkauf in öffentliche Ausschreibung

Im Wege einer öffentlichen Ausschreibung veräußert eine Kommune ein Grundstück. Zwischen der Kommune und den Bietern entsteht ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis, dass die Kommune zur Gleichbehandlung der Teilnehmer, zu Transparenz und Rücksichtnahme verpflichtet. Dieses Rechtsverhältnis ist die Anbahnung eines möglichen Kaufvertragsabschlusses, der sich nach Privatrecht richtete. Das vorvertragliche Rechtsverhältnis ist daher ebenso wie die daraus abzuleitenden Pflichten und Rechte grundsätzlich bürgerlichen Rechts. Anders wäre der Fall gelagert, wenn dem Vergabeverfahren ein nach öffentlichem Recht zu beurteilende Entscheidungsstufe vorgeschaltet ist oder das Rechtsverhältnis aus anderen Gründen öffentlich-rechtlich überlagert wird (VGH Bayern, Beschluss vom 01.02.2022 – 22 C 21.2470).