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Newsletter Bau- und Vergaberecht 06/2018

02.05.2018 | Bau- und Vergaberecht

Fehlender Eintrag in Handwerksrolle führt nicht zwingend zu Schwarzarbeit
Ein Verstoß gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit führt zur Nichtigkeit des Werkvertrages, wenn beide Parteien wissentlich gehandelt haben. Ein Einseitiger Verstoß des Auftragnehmers führt nur dann zur Nichtigkeit, wenn der Bauherr von dem Verstoß weiß und diesen ausnutzt. Wenn der Bauherr von dem Verstoß nichts weiß, führt der Umstand, dass der Unternehmer nicht eingetragen ist, nicht zur Nichtigkeit (entgegen OLG Frankfurt, Kammergericht, Urteil vom 05.09.2017 – 7 U 136/16).

Auflistung von Arbeitsaufwand und Bauteilen deutet nicht auf Pauschalvertrag
Wenn in einem Angebot eines Bauunternehmers sämtliche Bauteile und die Arbeitsstunden im Einzelnen und detailliert aufgeführt werden, ist darin kein Pauschalangebot zu erblicken. Ein Pauschalangebot soll nur vorliegen, wenn der Angabe eines Gesamtpreises keine einzelnen Positionen mit einer Aufschlüsselung der Kosten vorliegen (OLG Schleswig, Urteil vom 30.05.2017 – 7 U 69/16 – NZB zurückgenommen, BGH, Beschluss vom 22.11.2017 – VII ZR 152/17).

Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung bei geringer Verbesserung
Zur Annahme der Unverhältnismäßigkeit des Nachbesserungsverlangens sind alle Umstände des Einzelfalls abzuwägen. So kann der Bauherr ein hohes Interesse an der Einhaltung von Wärmeschutzvorgaben haben, wenn auch die Auswirkungen auf die Heizkosten eher gering sind (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.02.2018 – 9 U 52/17).

Keine Aufklärung des sachkundigen Bauherrn
Der Bauherr ist ein fachkundiges Bauamt einer Verbandsgemeinde. Die Probleme durch Ausbringung von Deckenputz bei Frost und die damit einhergehenden Mängel und die Möglichkeit der Mangelursachenforschung sind dem Amt bekannt. Werden die Maßnahmen abgelehnt und wird durch den Architekten darauf hingewiesen, liegt keine Verletzung der Objektbetreuungspflichten vor, wenn vor Ablauf der Gewährleistung die Hinweise nicht noch einmal erteilt werden (OLG Koblenz, Urteil vom 12.04.2018 – 1 U 108/17).

Konkludentes Zustandekommen des Architektenvertrages bei Verwendung der Planung
Häufig streiten die Parteien darum, ob ein Architektenvertrag zustande gekommen ist oder ob der Architekt im Rahmen der Akquise tätig geworden ist. In derartigen Fällen kommt es darauf an, ob der Bauherr einen rechtsgeschäftlichen Bindungswillen hatte. Wenn ein Bauherr sich die Planung des Architekten zunutze macht, kann auf einen dahingehenden Willen geschlossen werden (OLG Stuttgart, Urteil vom 16.01.2018 – 10 U 8/17).

Ausschluss wegen Mischkalkulation
Bestimmte Kosten können in vorgegebene Positionen nur dann einkalkuliert werden, wenn dies bei einer vernünftigen Betrachtungsweise aus Sicht des Kreises der potenziellen Bieter vertretbar war. Werden mit der Ausschreibung Kalkulationsblätter vorgegeben, die bestimmte Kosten als Teil einer Umlage der Baustellengemeinkosten auf die Einzelkosten vorsehen, dürfen solche Kosten im Angebot nicht in eine einzelne Position hineingerechnet werden. So dürfen die Kosten der Bauleitung nicht in das Vorhalten der Baustelleneinrichtung eingerechnet werden, wenn die Kosten für die Bauleitung als Teil einer Umlage der Baustellengemeinkosten vorgesehen sind. Eine Abweichung führt dazu, dass nicht die geforderten Preise ausgewiesen werden und keine vergleichende Wertung erfolgen kann (OLG Stuttgart, Urteil vom 27.02.2018 – 10 U 98/17).

Vergleichbare Referenzen erfordern keine Identität
Werden bei einer Ausschreibung Referenzen verlangt, müssen diese dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln, so dass ein Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters möglich ist. Die Referenzen müssen mit dem Ausschreibungsgegenstand nicht identisch sein.

Geht aus der Ausschreibung nicht einmal eindeutig hervor, welchen Anforderungen die Referenzen genügen müssen, ist das Verfahren in den Stand vor der Bekanntmachung zurückzuversetzen und zu wiederholen (VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.03.2018 – 1 VK 60/17).