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Newsletter Bau- und Vergaberecht 32/2020

27.08.2020 | Bau- und Vergaberecht

Insolventer Bauträger kann Zahlung an sich verlangen

Dies ergibt sich aus der ergänzenden Vertragsauslegung im Verhältnis des leistenden Werkunternehmers zum Leistungsempfänger. Die Insolvenz des leistenden Unternehmers beeinflusst den Anspruch nicht (BGH, Urteil vom 16.07.2020 – VII ZR 204/18).

Bauleistung muss immer den allgemein anerkannten Regeln der Technik genügen

Bei dem Abschluss eines Bauvertrages sichert das ausführende Unternehmen üblicherweise stillschweigend für den Zeitpunkt der Fertigstellung und Abnahme zu, dass das Werk den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Dies gilt auch dann, wenn es während der Baumaßnahme zu Änderungen gekommen ist. Entspricht die Bauausführung nicht den anerkannten Regeln der Technik ist dies nur vertragsgerecht, wenn die Parteien eine entsprechende ausdrückliche Vereinbarung getroffen haben. Daneben muss das ausführende Unternehmen auf die Konsequenzen und Risiken hingewiesen haben (OLG Koblenz, Urteil vom 31.05.2019 – 6 U 1075/18 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 15.04.2020 – VII ZR 152/19).

Kein Anspruch auf Mindestsatzhonorar bei absichtlicher Unterschreitung

Die Nachforderung von Mindestsatzhonorar kann treuwidrig und rechtsmissbräuchlich sein, wenn die Unterschreitung der Mindestsätze daraus resultiert, dass der Planer gerade selbst unterhalb der Mindestsätze angeboten hat. In diesem Fall kann der Planer nicht die Unwirksamkeit der Pauschalhonorarvereinbarung damit begründen, dass sie gegen ein gesetzliches Verbot verstößt. Dies wäre treuwidrig (OLG Celle, Urteil vom 10.08.2020 – 14 U 54/20).

Feuchte Souterrainwohnung ist mangelhaft

Der Architekt ist beauftragt, ein Haus mit einer für eine Wohnnutzung geeigneten Souterrainwohnung zu planen. In diesem Falle schuldet der Architekt die Planungsleistungen, die erforderlich sind, um den angestrebten Erfolg zu erzielen. Ist die Feuchtigkeit in der Souterrainwohnung zu groß, um sie für Wohnzwecke zu nutzen, ist die Planung mangelhaft. Diese Haftung ist unabhängig davon, ob dem Architekten alle Grundleistungen und besondere Leistungen übertragen worden sind, die für den geschuldeten Erfolg erforderlich sind. Auch bei einer lückenhaften Beauftragung schuldet der Architekt die mangelfreie Leistung (OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.05.2019 – 23 U 142/18 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 04.12.2019 – VII ZR 118/19).

Qualitätstest ist wertende Teststellung

Wenn ein Qualitätstest zeigen soll, dass die vertraglichen Anforderungen erfüllt werden, ist der Test Bestandteil der Wertungsentscheidung und damit eine wertende Teststellung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019 – Verg 13/19).

Rüge muss konkret begründet werden

Zur Begründung der Nachprüfung muss die Rechtsverletzung mit einer konkreten Sachverhaltsdarstellung beschrieben und die Beweismittel bezeichnet werden. Pauschale und unsubstantiierte Behauptungen genügen nicht. Bloße Vermutungen bilden keine hinreichenden Anknüpfungspunkte für einen Vergabeverstoß. (VK Brandenburg, Beschluss vom 31.07.2019 – VK 10/19).