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Hinweisgeberschutzgesetz im Bundesrat gescheitert - wie geht es weiter?

13.02.2023 |

Nachdem die Whistleblower-Richtlinie der (EU) 2019/1937 zunächst nicht fristgemäß in nationales Recht umgesetzt und ein Vertragsverletzungsverfahren von der EU eingeleitet worden war, hoffte man in Fachkreisen auf eine zügige Einigung in der neuen Regierungskoalition. Am 16.12.2022 wurde das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) dann im Deutschen Bundestag verabschiedet.

Da es die Vorgaben der EU-Richtlinie auf einer tendenziell minimalistischen Basis umgesetzt hat, war die Erwartung, dass die Zustimmung des Bundesrates in seiner Sitzung am 10.02.2023 eher eine Formsache sei. Doch weit gefehlt. Der Bundesrat verweigerte seine Zustimmung mit dem Hinweis, KMU würden durch die von dem Gesetz ausgehenden Bürokratie übermäßig belastet und hat damit das Inkrafttreten des Gesetzes, das für Ende Mai 2023 vorgesehen war, erneut verschoben.

Dass die von den Akteuren vorgebrachten Argumente eher politisch motiviert als denn fachlich begründet sind, steht auf einem Blatt, auf einem anderen der Umstand, dass die Umsetzung der EU-Richtline verpflichtend ist. Insoweit müssen sich Behörden wie Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten gleichermaßen darauf einstellen, dass sie demnächst eine interne Meldestelle mit verschiedenen Meldekanälen bereithalten müssen, ganz gleich, ob diese nur Hinweise auf Verstöße gegen Unionsrecht oder alle strafbewehrten Rechtsverstöße entgegennimmt. Dabei ist die Skepsis gegenüber anonymen Hinweisen meistens unbegründet. Häufig sind diese besonders substantiiert und keineswegs das Ergebnis eines perfiden Racheplans. Insoweit könnte sich die Blockadehaltung am Ende als ein Sturm im Wasserglas entpuppen.

Für Unternehmen und Verwaltungen bedeutet dies: das Hinweisgeberschutzgesetz wird kommen, weil es der Umsetzung zwingenden europäischen Rechts dient. Weitere Hinweise erhalten Sie bei den Anwältinnen und Anwälten unserer Practice Group Compliance.

Dr. Stefanie Lejeune