Erik Rössel

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Erik Rössel berät und vertritt Mandanten in allen Fragen des privaten Baurechts, des Architekten- und Ingenieurrechts sowie des allgemeinen Immobilienrechts. Er ist neben der baubegleitenden Beratung insbesondere in der Prozessführung tätig.

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Newsletter Bau- und Vergaberecht 20/2025

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Newsletter Bau- und Vergaberecht 19/2025

§ 650b BGB enthält kein zeitliches Anordnungsrecht: Von § 650b Abs. 1 Satz 1 BGB sind bautechnische Leistungsänderungen erfasst. Dazu gehören keine Bauumstände wie die Bauzeit (OLG Celle, Urt ...

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