Matthias Heisack

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Matthias Heisack ist Rechtsanwalt am Standort Frankfurt am Main. Er ist vorwiegend im Bereich der Prozessführung tätig, wobei er nationale, wie internationale Mandanten berät und vertritt. Daneben bildet die bankenrechtliche Beratung einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit.

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Newsletter Bank- und Prozessrecht Q3/2023

Verwirkung als „Ausschlussgrund“: Bleibt nach der anstehenden EuGH-Entscheidung ein Widerruf vollständig erfüllter Darlehensverträge möglich? OLG Hamm, Beschluss vom 04.07.2023 zu Az. I-31 U ...

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UPDATE Verbandsklage – Der Bundestag verabschiedet das Verbandsklagerichtlinienumsetzungsgesetz

UPDATE Verbandsklage - Der Bundestag verabschiedet das Verbandsklagerichtlinienumsetzungsgesetz _______________________________________ Der Bundestag hat am 07.07.2023 das Verbandsklagerichtlinien ...

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