Newsletter Bau- und Vergaberecht 38/2025

18.12.2025 | Bau- und Vergaberecht

Anerkenntnis bei zugesagter Mangelbeseitigung:

In einem Klageverfahren sagt der Auftragnehmer nach der Feststellung von Mängeln durch einen gerichtlichen Sachverständigen die Mangelbeseitigung zu. Es handelt sich dabei um ein deklaratorisches Anerkenntnis. Damit sind Einwendungen gegen die Gewährleistungspflicht ausgeschlossen. Wenn der Unternehmer die schnellstmögliche Mangelbeseitigung zusagt, bedarf es keiner weiteren Fristsetzung (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.2024 – 23 U 155/22).

Anrechnung anderweitigen Erwerbs bei der Kündigungsvergütung – Gerüstbauvertrag:

Ein bereits aufgestelltes Gerüst wird nach Kündigung des Vertrages von einem Dritten übernommen, so dass der Gerüstbauer für den noch ausstehenden Abbau bezahlt wird. Bei der Kündigungsvergütung ist dieser anderweitige Erwerb von der Kündigungsvergütung in Abzug zu bringen. Die Anrechnung auf die große Kündigungsvergütung erfolgt bis zur Höhe der Kosten, die dem Gerüstbauer durch den Einsatz seiner Arbeitskräfte für den entfallenden Abbau gegenüber dem ersten Auftraggeber entstanden wären (Kammergericht, Urteil vom 18.11.2025 – 21 U 16/25).

Baustopp bei fehlender Baugenehmigung:

Wenn keine Baugenehmigung vorliegt, ist der Architekt verpflichtet, den Bauherrn hierüber aufzuklären und die Bauarbeiten zu stoppen, da die Fortführung der Arbeiten gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt. Wenn die Baugenehmigungsbehörde eine Genehmigung in Aussicht gestellt oder später erteilt hat, entfällt die Haftung des Architekten wegen einer nicht genehmigungsfähigen Planung nicht (OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.11.2025 – 15 U 6/25).

Beginn der Gewährleistung mit Abrechnungsverhältnis:

Es kommt zu keiner Abnahme, weil der Bauherr mit Schadensersatzansprüchen aufrechnet. Damit ist das Vertragsverhältnis in ein Abrechnungsverhältnis übergegangen. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Gewährleistung (OLG Hamburg, Urteil vom 09.11.2023 – 4 U 18/23 – Nichtzulassungsbeschwerde verworfen BGH, Beschluss vom 29.05.2024 – VII ZR 225/23).

Keine Vergaberechtsverstoß wegen Zwangskauf von DIN-Normen:

Aufgrund der Urheberrechte der Normungsarbeit sind die Normen nur gegen Entgelt bei dem Beuth Verlag („Ausbeuth-Verlag“) zu erwerben. Dies verstößt nicht gegen Vergaberecht (VK Bund, Beschluss vom 17.10.2025 – VK 1 – 90/25).

Nichtvorlage wirksam geforderter Unterlagen rechtfertigt Ausschluss:

Die Vergabestelle kann Unterlagen nachfordern, wenn die Unterlagen wirksam verlangt worden sind. Dies muss sich aus der Ausschreibung klar und verständlich ergeben. Welche Erklärungen verlangt werden, muss sich für die Bieter eindeutig und unmissverständlich ergeben. Ist in der Ausschreibung unklar, ob ein Prüfzertifikat als Ganzes oder lediglich für einzelne Komponenten vorzulegen ist, ist es nicht wirksam verlangt worden (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 19.11.2025 – Verg 9/25).

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