Newsletter Bau- und Vergaberecht 26/2025

01.09.2025 | Bau- und Vergaberecht

Höhe des Zuschlags durch Gerichte prüfbar:

Bei Nachträgen nach § 2 Abs. 5 und 6 sind die tatsächlichen Mehr- oder Minderkosten mit einem angemessenen Zuschlag zu ermitteln. Angemessen ist der Faktor, der sich aus den tatsächlichen Kosten und der Kalkulation ergibt. Ansonsten kann das Gericht in freier Überzeugung den Wert bestimmen, der in einem Bereich von 1,05-1,2 liegen kann (Kammergericht, Urteil vom 18.07.2025 – 21 U 176/24).

Kein Kündigungsgrund wegen vorbehaltener Rechnungskürzung:

Der Bauherr setzt eine Frist zur Fertigstellung, obgleich der Vertrag keine Termine beinhaltet. Dies berechtigt nicht zu einer Kündigung aus wichtigem Grund, ebenso wenig, wenn sich der Bauherr vorbehält, den Werklohn wegen einer verspäteten Fertigstellung zu kürzen (OLG Brandenburg, Urteil vom 23.07.2025 – 4 U 92/24).

Mangel bei fehlender Brandschutzdokumentation:

Der Unternehmer schuldet eine schlüsselfertige Errichtung eines Einkaufszentrums. In der Baugenehmigung wird der Brandschutz in allen Unterdecken gefordert. Ist der Brandschutz nicht hinreichend durch passende Prüfzeugnisse dokumentiert, ist die Leistung mangelhaft, weil durch die fehlende Dokumentation der Betrieb und die Nutzung des Einkaufszentrums gefährdet wird (OLG Naumburg, Urteil vom 07.06.2023 – 2 U 24/22 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 21.05.2025 – VII ZR 142/23).

Keine Einrede der Verjährung ohne Prüfung der Mängel:

Der bauüberwachende Architekt muss den Bauherrn bei der Mangelbeseitigung unterstützen. Er muss die Mangelursachen klären, auch wenn diese auf eigene Planungs- oder Bauüberwachungsfehler zurückzuführen sind. Wenn der Planer schuldhaft die Untersuchungs- und Beratungspflicht verletzt, ist er schadensersatzpflichtig und kann sich nicht auf Verjährung berufen (OLG Schleswig, Urteil vom 25.06.2025 – 12 U 67/24).

Keine Identität bei Vergleichbarkeit erforderlich:

Die Vergabestelle muss einen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung im Zusammenhang mit der geforderten Referenz ziehen können. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie der ausgeschriebenen Leistung soweit ähnelt, dass dieser Rückschluss möglich ist (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 05.08.2025 – Verg 2/25).

Keine Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien:

Eignungskriterien und Zuschlagskriterien müssen strikt getrennt werden. Ein Verstoß muss ordnungsgemäß gerügt werden (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 26.06.2025 – Verg 4/25).

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