Newsletter Bau- und Vergaberecht 23/2025
05.08.2025 | Bau- und Vergaberecht
Kein Mitverschulden des Bauherrn trotz Planungsfehler:
Wenn Mängel alleine auf Ausführungsfehler zurückzuführen sind, kann sich das ausführende Unternehmen nicht darauf berufen, dass eine mangelfreie Planung gefehlt hat (OLG Bamberg, Beschluss vom 23.05.2023 – 12 U 25/22 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 21.05.2025 – VII ZR 130/23).
Berechnung des Nutzungsausfalls bei Bauzeitverlängerung:
Der Unternehmer kommt mit der Fertigstellung eines Wohnhauses in Verzug. In diesem Falle hat der Auftraggeber Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung nach § 287 ZPO. Dann kann die Höhe der Entschädigung mithilfe des Mietenspiegels und fiktiven Mietpreisen für das Wohnhaus mit einem Abzug von 30 % geschätzt werden, da der fiktive Mietpreis um die auf Gewinnerzielung gerichteten und sonstige die erwerbswirtschaftliche Nutzung betreffenden Wertfaktoren zu bereinigen ist (OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.06.2025 – 19 U 144/24).
Errichtung eines vollständigen Gebäudes ist Voraussetzung für die Annahme eines Verbraucherbauvertrag:
Wenn ein Bauherr Verbraucher ist und der Vertrag ein Verbraucherbauvertrag, kann der Unternehmer keine Bauhandwerkersicherheit verlangen. Um einen Verbraucherbauvertrag handelt es sich nur dann, wenn der Unternehmer beauftragt ist, ein vollständiges Gebäude zu errichten (Landgericht Ulm, Urteil vom 11.07.2025 – 5 U 87/25).
Fachkunde eines Fachplaners schuldet ein Architekt nicht:
Der Architekt ist verpflichtet Fachplanungsleistungen in die Planung zu integrieren und zu koordinieren. Dazu gehört auch die Fortschreibung von Bauzeitenplänen. Allerdings kann nicht erwartet werden, dass der Architekt bei der Terminplanung aus eigener Anschauung und Erfahrung heraus einen realistischen Zeitansatz für eine noch nicht konkretisierte Fachplanung vorsieht. Im Rahmen seines allgemeinen Erfahrungswissens schuldet der Architekt nur eine vorläufige realistische Zeitannahme auf Basis vergleichbarer Projekte oder branchentypischer Erfahrungswerte (Landgericht Koblenz, Urteil vom 11.07.2025 – 8 O 119/23).
Keine Prüfung der Rechtmäßigkeit behördlicher Bescheinigungen durch Vergabestelle:
Öffentliche Auftraggeber dürfen einen bestandskräftigen Dauerverwaltungsakt unbesehen und ohne eine Prüfung der Rechtmäßigkeit der Ausschreibung und Vergabe zugrunde legen (VK Bund, Beschluss vom 16.06.2025 – VK 2 – 39/25).