Newsletter Bau- und Vergaberecht 19/2025
15.07.2025 | Bau- und Vergaberecht
§ 650b BGB enthält kein zeitliches Anordnungsrecht:
Von § 650b Abs. 1 Satz 1 BGB sind bautechnische Leistungsänderungen erfasst. Dazu gehören keine Bauumstände wie die Bauzeit (OLG Celle, Urteil vom 14.05.2025 – 14 U 238/24).
Tragfähigkeit eines Daches ist vor Ausführung von Arbeiten zu prüfen:
Ein Auftragnehmer ist verpflichtet mit einem Bagger Erdarbeiten auf einem Tiefgaragendach durchzuführen. Vor dem Einsatz des Gerätes und wegen des Aufschüttens von Erdaushub muss der Unternehmer zunächst die Tragfähigkeit erkunden (lassen) (Kammergericht, Beschluss vom 19.02.2025 – 21 U186/24).
Bei geänderter Objektplanung muss der Fachplaner diese mich noch einmal prüfen:
Der Fachplaner schuldet dem Bauherrn eine Entwurfsplanung und erbringt diese auch. Nach Bauantragstellung wird die Ausführungsplanung geändert. Diese geänderte Planung muss der Fachplaner nur prüfen, wenn er damit vom Bauherren beauftragt wird. Wenn der Fachplaner von der Änderung der Ausführungsplanung Kenntnis erlangt, ist er nicht verpflichtet, auf die Notwendigkeit einer erneuten fachplanerischen Überprüfung hinzuweisen. Diese Entscheidung hat der Objektplaner zu treffen, da er mit der Änderung beauftragt ist (OLG Karlsruhe, Urteil vom 6.5.2025 – 19 U127/24).
Dienstleistungsauftrag bei Errichtung von VDI-Infrastruktur:
Ausgeschrieben ist die Errichtung einer VDI-Infrastruktur mit der Lieferung und Montage von Rechenzentrumscontainern. Darin liegt kein Bauvertrag, sondern ein Dienstvertrag (VK Berlin, Beschluss vom 04.04.2025 – VK B 1 – 3/25).
Nur im Ausnahmefall vorzeitige Zuschlagserteilung:
In besonderen Ausnahmefällen kann eine vorzeitige Zuschlagserteilung gestattet sein. Es muss ein dringendes Interesse der Allgemeinheit und der Vergabestelle an einer sofortigen Erteilung des Zuschlags bestehen, welche deutlich das Interesse an einer ordnungsgemäßen Durchführung des Nachprüfungsverfahrens übersteigt (VK Thüringen, Beschluss vom 13.08.2024 – 5000-250-4003/476).