Newsletter Bau- und Vergaberecht 15/2025

23.05.2025 | Bau- und Vergaberecht

Sofortige Fälligkeit des Werklohns bei Verweigerung der Abnahme:

Wenn der Bauherr die Abnahme endgültig verweigert wird der Werklohnanspruch des Auftragnehmers auch ohne Setzung einer angemessenen Abnahmefrist fällig (OLG Brandenburg, Urteil vom 19.03.2025 – 4 U 68/24).

Wegen Erbringung der Mangelbeseitigung nach Kündigung keine weitere Kündigung erforderlich:

Der Auftragnehmer hat eine Bauhandwerkersicherung nach § 648a Abs. 5 Satz 1 BGB a.F. gefordert und nach Ablauf der Frist den Vertrag gekündigt. Der Auftragnehmer kann nach seiner Wahl Mängel der bis zur Kündigung erbrachten Leistung beseitigen oder die Beseitigung der Mängel ablehnen. Es ist dann nicht erforderlich, eine erneute Fristsetzung zur Leistung der Bauhandwerkersicherung vor Ablehnung der Mangelbeseitigung zu setzen (BGH, Urteil vom 16.04.2025 – VII ZR 236/23).

Bauablaufbezogene Darstellung auch in der Corona-Pandemie:

Der Bauträger wird wegen Verzugs in Anspruch genommen. Wenn sich der Bauträger entlasten will, muss er konkret vortragen, welche seiner Arbeitsabläufe durch die Pandemie gestört wurden, wie lange die Störung andauerte und wie dies die Fertigstellung der Arbeiten konkret beeinflusst hat. Dazu bedarf es einer bauablaufbezogenen Darstellung. Es genügt nicht pauschal auf Personalausfälle und Lieferengpässe im Zusammenhang mit der Corona-Pandemien zu verweisen. Das Vertretenmüssen des Bauträgers wird dadurch nicht widerlegt (OLG München, Beschluss vom 23.05.2024 – 9 U 424/24 Bau – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen BGH, Beschluss vom 15.01.2025 – VII ZR 105/24).

Mangelfreie Planung der weißen Wanne geschuldet:

Der Architekt hat eine weiße Wanne zu planen. Die Planung ist wegen fehlender Angaben zur Rissbreitenbegrenzung unvollständig. Damit ist die Planung mangelhaft. Es kann dahinstehen, ob sich die fehlenden Angaben zur Rissbreitenbegrenzung tatsächlich nicht ausgewirkt haben, weil im Zusammenhang mit der Errichtung des Gebäudes tatsächlich Fertigteilelemente verwendet wurden (OLG Hamm, Urteil vom 21.12.2023 – 17 U 84/19 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 29.01.2025 – VII ZR 23/24).

Wegfall der Haftung des Planers bei hinreichender Aufklärung:

Wenn die allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht eingehalten werden, ist die Planung mangelhaft. Der Eintritt eines Schadens ist nicht erforderlich. Schadensersatzansprüche gegen den Architekten können bei einer fehlerhaften Planung entfallen, wenn der Bauherr mit der Planung und Ausführung einverstanden war. Dies kann nur angenommen werden, wenn der Planer den Bauherrn über die Risiken erschöpfend aufgeklärt hat (OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.01.2025 – 22 U19/24).

Vergaberechtswidrigkeit eines „Bietungsfaktors“:

Die Bieter sollen einen Bietungsfaktor bestimmen, der dann als Bewertungsmethode herangezogen werden soll. Dies ist vergaberechtswidrig (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.04.2025 – Verg 35/24).

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