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Gericht bestätigt Sanierungsverfahren "Modellstadt Cottbus"

10.03.2023 |

Mit Urteilen vom 13. Oktober 2022 hat das Verwaltungsgericht Cottbus zwei Klagen gegen Bescheide der Stadt Cottbus zur Festsetzung von Sanierungsausgleichsbeträgen abgewiesen (Aktenzeichen: VG 3 K 3/19 und VG 3 K 58/21).

Nach der Durchführung vorbereitender Untersuchungen hatte die Stadt Cottbus bereits 1992 die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Modellstadt Cottbus-Innenstadt“ beschlossen. Dieses umfasste mit etwa 125 Hektar große Teile der Innenstadt und war damit sicher eines der größten zusammenhängenden Sanierungsgebiete. Nachdem zunächst 2017 durch Teilaufhebung große Teile des Gebiets aus der Sanierung entlassen worden waren, wurden 2018 die ersten Sanierungsausgleichsbeträge festgesetzt.

Wegen befürchteter Verfahrensmängel wurden mehrfach Heilungsversuche in Bezug auf die Festsetzung und Teilaufhebung des Sanierungsgebiets unternommen. Gegen die Festsetzung der Sanierungsausgleichsbeträge wurden eine Vielzahl von Widersprüchen sowie über 50 Klagen erhoben. Seit Ende 2018 unterstützt Dr. Michael Burrack, für das Verwaltungsrecht zuständiger Partner bei GÖHMANN Rechtsanwälte, die Stadt Cottbus sowohl bei den Heilungsverfahren zu den Satzungen als auch bei den Widerspruchs-, Klage- und Eilverfahren gegen die Festsetzung der Ausgleichsbeträge.

Mit den nun ergangenen Urteilen des Verwaltungsgerichts Cottbus in zwei vorrangig betriebenen Verfahren mit Mustercharakter ist ein wichtiger Schritt getan, um dieses umfangreiche, städtebaulich sichtbar von Erfolg gekrönte und über etwa 30 Jahre andauernde Sanierungsverfahren erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Das Verwaltungsgericht bestätigt damit sowohl die Wirksamkeit der Satzungen zur Festlegung und Aufhebung des Sanierungsgebiets als auch die Wertermittlung, die der Festsetzung der Ausgleichsbeträge zugrunde liegt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.