Newsletter Bau- und Vergaberecht 31/2026
11.09.2026 |
Anspruch des Bestellers auf eine korrekte Schlussrechnung
Wer als Besteller eine fehlerhafte Schlussrechnung erhält, muss sich damit nicht abfinden: Dem Besteller steht ein durchsetzbarer Anspruch gegen den Bauunternehmer auf Erteilung einer inhaltlich richtigen Schlussrechnung zu. Rechtsgrundlage sind sowohl die vertragliche Nebenpflicht aus § 242 BGB als auch § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 UStG. Praktisch heißt das: Eine unrichtige Abrechnung lässt sich nicht nur zurückweisen, ihre Korrektur kann gerichtlich erstritten werden.
KG, Beschluss vom 21.04.2026 – 7 U 76/25
Kein Abrechnungsverhältnis trotz jahrelanger Nutzung des Bauwerks
Solange ein Besteller ernsthaft auf Nachbesserung besteht, entsteht kein Abrechnungsverhältnis und auch keine konkludente Abnahme – daran ändert selbst eine langjährige Nutzung des Bauwerks grundsätzlich nichts. Anders liegt der Fall nur, wenn dem Unternehmer die Mängelbeseitigung treuwidrig verwehrt wird. Ein ausgesprochenes Hausverbot reicht dafür allein nicht aus; erforderlich ist, dass es tatsächlich die Ursache dafür war, dass die Mängel bis heute bestehen.
OLG Hamm, Beschluss vom 30.07.2024 – 24 U 63/23 zurückgewiesen; BGH, Beschluss vom 08.04.2026 – VII ZR 142/24 Nichtzulassungsbeschwerde
Fiktive Mängelbeseitigungskosten auch im Bauträgerrecht ausgeschlossen
Die für den klassischen Werkvertrag entwickelte Rechtsprechung zum Ausschluss fiktiver Mängelbeseitigungskosten gilt gleichermaßen im Bauträgerrecht: Diese Grundsätze gelten auch für den werkvertraglichen Teil eines Bauträgervertrags. Erwerber können ihren Schaden also auch hier nicht mehr anhand fiktiver Nachbesserungskosten berechnen.
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.06.2025 – 3 U 150/22 zurückgewiesen; BGH, Beschluss vom 10.06.2026 – VII ZR 91/25 Nichtzulassungsbeschwerde
Überwiegendes Mitverschulden bei Bauen ohne notwendige Umplanung
Wer weiterbauen lässt, obwohl er weiß, dass eine für die mangelfreie Ausführung notwendige Umplanung noch fehlt, geht ein erhebliches Risiko ein: Das OLG Brandenburg sieht darin ein so schwerwiegendes Mitverschulden des Auftraggebers, dass Mängelansprüche daran vollständig scheitern können. Die Konsequenz für die Praxis liegt auf der Hand – Bauarbeiten sollten in solchen Fällen konsequent gestoppt werden, bis die Umplanung vorliegt.
OLG Brandenburg, Urteil vom 09.07.2026 – 10 U 95/25
Geldbuße wegen Verletzung der Fortbildungspflicht
Wer Anfragen der Kammer unbeantwortet lässt oder ihr gegenüber falsche Angaben macht, verstößt gegen seine Berufspflichten. Bei einem Verstoß gegen die Fortbildungspflicht darf das Gericht die dadurch ersparten Fortbildungskosten sogar mit einem Vielfachen in die Bemessung der Geldbuße einfließen lassen.
Berufsgericht für Architekten und Ingenieure in Baden-Württemberg, Urteil vom 25.03.2026 – BG 31/25
Selbstbindung des Auftraggebers durch gesetzte Ausschlussfrist
Nicht die Überschrift, sondern der tatsächliche Inhalt eines Schreibens entscheidet darüber, ob es sich um eine Aufklärung oder eine Nachforderung handelt. Denn die Aufklärung dient der Klärung eines im Kern vollständigen Angebots, Nachforderung der Vervollständigung nach Maßgabe der Vergabeunterlagen. Bindet sich der öffentliche Auftraggeber jedoch selbst, indem er im Aufklärungsverlangen ausdrücklich eine Ausschlussfrist setzt, gibt es kein Zurück mehr: Verstreicht diese Frist ergebnislos, muss das Angebot ausgeschlossen werden. Ob ein Ausschluss nach § 15 Abs. 5 VgV bei einer bloßen Aufklärungsfrist sonst im Ermessen steht, bleibt davon unberührt.
VK Westfalen, Beschluss vom 17.08.2026 – VK 84/26
Personalkapazitäten erst zum tatsächlichen Ausführungsbeginn erforderlich
Die für die Ausführung benötigten personellen Kapazitäten müssen erst zu Beginn der tatsächlichen Auftragsdurchführung bereitstehen, nicht schon zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe. Ein Ausschluss allein wegen fehlender Verfügbarkeit des benannten Personals im Angebotsstadium ist damit nicht zu rechtfertigen.
VK Saarland, Beschluss vom 18.02.2026 – 3 VK 5/25



