Newsletter Bau- und Vergaberecht 1/2026
20.01.2026 | Bau- und Vergaberecht
Vermutung der Richtigkeit der DIN-Norm widerlegt:
Es entspricht eine widerlegliche Vermutung dafür, dass eine DIN-Norm die allgemein anerkannten Regeln der Technik beinhaltet. Wenn ein Werk weder in seiner Funktion beeinträchtigt ist, noch optische Mängel aufweist, kann die Vermutung widerlegt sein (OLG Brandenburg, Urteil vom 04.12.2025 – 10 U 29/25).
Beim Wegfall wichtiger Gewerke kein Verbraucherbauvertrag:
Wenn ein Unternehmer von einem Verbraucher zum Bau eines neuen Gebäudes verpflichtet wird, handelt es sich um einen Verbraucherbauvertrag. Die Leistung darf sich nicht auf einen Teil des neuen Gebäudes beschränken. Wenn wichtige Gewerke von Anfang an von der Leistungsverpflichtung des Bauunternehmers ausgenommen werden, liegt kein Verbraucherbauvertrag vor, etwa wenn die Haustechnik nicht beauftragt worden ist (OLG Schleswig, Urteil vom 17.12.2025 – 12 U 35/25).
Bei Fertigstellungsverzug Anspruch auf Eigentumsumschreibung:
Die Zahlung des Erwerbspreises unterbleibt aus Gründen, die der Bauträger zu vertreten hat. Dies ist der Fall, wenn der Bauträger durch mangelhafte Leistung die Ursache dafür setzt, dass der Kaufpreis nicht vollständig gezahlt wird. Damit verhindert der Bauträger treuwidrig den Eintritt der Bedingung für die Fälligkeit des Anspruchs auf Eigentumsumschreibung. Der Auflassungsanspruch besteht, wenn das Zurückbehaltungsrecht des Erwerbers den Restbetrag der Bauträgervergütung abdeckt. Wenn der rückständige Kaufpreis geringfügig ist, ist die Verweigerung der Eigentumsumschreibung treuwidrig. Eine Restkaufpreisforderung von unter 10 % des Kaufpreises ist anzunehmen und etwaige Sicherungseinbehalte sind nicht als Rückstand anzusehen (OLG Köln, Beschluss vom 17.12.2025 – 11 U 7/24).
Keine Berücksichtigung des GU-Zuschlags bei den anrechenbaren Kosten:
Bei der Bemessung der anrechenbaren Kosten soll der GU-Zuschlag nicht zu berücksichtigen sein (OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.12.2025 – 22 U 26/25).
Architekt schuldet die erforderliche Freianlagenplanung:
Die Baugenehmigung für ein Gebäude stellt auch Anforderungen an die Außenanlage, nämlich Angaben zu Zufahrts- und Rettungswegen sowie Stellplätzen. In diesem Fall ist der Architekt verpflichtet, die erforderlichen Freianlagenplanungen vorzunehmen (OLG Köln, Urteil vom 05.11.2025 – 11 U 138/23).
Ausführungspläne müssen vom Bauüberwacher geprüft werden:
Ein Bauvorhaben wird nicht nur nach den Plänen des Architekten ausgeführt, sondern auch nach Plänen eines Dritten. In diesem Falle muss der mit der Objektüberwachung beauftragte Architekt prüfen, inwieweit die Planung mangelfrei ist (OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.09.2025 – 8 U 17/24).
Neuausschreibung bei Verlängerung der Laufzeit:
Wenn die vereinbarte Vertragslaufzeit verlängert wird, kann dies eine die Neuausschreibung des Auftrags verpflichtende wesentliche Änderung des Vertrages darstellen (VK Bund, Beschluss vom 26.05.2025 – VK 2 – 31/25).
Keine Rechtsdienstleistungen durch Vergabeberater:
Ein Vergabeberater ist mit der Erstellung eines Vertragsentwurfs, der Aufstellung von Eignungs- und Bewertungskriterien, der Vorbereitung und Durchführung eines rechtssicheren Vergabeverfahrens, der Sicherstellung einer rechtskonformen Durchführung der Vergabe, der Beratung zu Verfahrensdesign und Verfahrensumsetzung nach UVGU, VgV und/oder GWB sowie der Erstellung und Prüfung der Bewerbungsbedingungen als Bestandteil der Vergabeunterlagen und der Beantwortung von Bieterfragen beauftragt. Soweit dies eine rechtliche Prüfung im Einzelfall erfordert, handelt es sich um Rechtsdienstleistungen, die keine erlaubten Nebenleistungen zur Haupttätigkeit eines Vergabeberaters als Beschaffungsdienstleister darstellen (LG Gießen, Urteil vom 12.01.2026 – 6 U 41/25).



