Newsletter Bau- und Vergaberecht 14/2025

06.05.2025 | Bau- und Vergaberecht

Verlust des Vergütungsanspruchs bei unkooperativen Verhalten:

Der Auftragnehmer ist verpflichtet genehmigungsrelevante statische Berechnungen nachzureichen. Dieser Verpflichtung kommt der Auftragnehmer nicht nach. Daher verliert er seinen Vergütungsanspruch (OLG Naumburg, Urteil vom 17.01.2024 – 5 U 80/23 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 19.03.2025 – VII ZR 30/24).

Vermutung der DIN-Norm ist am Einzelfall auszurichten:

DIN-Normen können die allgemein anerkannten Regeln der Technik wiedergeben. Inwieweit dafür eine Vermutung spricht, kann zweifelhaft sein. Dies ist im Einzelfall zu prüfen. Dabei er kann sich das Gericht nicht auf eine persönliche Auffassung eines Sachverständigen verlassen. Der Sachverständige muss aussagekräftige Erkenntnisquellen nutzen, wozu das Gericht den Sachverständigen anleiten muss. Auf dieser Grundlage muss der Sachverständigen tätig werden, (OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.11.2024 – 22 U 40/24).

Treuwidrige Berufung auf Mindestsätze der HOAI:

Wenn ein Bauherr auf die Wirksamkeit einer Honorarvereinbarung vertraut hat und vertrauen durfte und er sich darauf derart eingerichtet hat, dass ihm die Zahlung eines Differenzbetrages zwischen dem vereinbarten Honorar und den Mindestsätzen nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann, ist die Geltendmachung der HOAI-Mindestsätze ausgeschlossen (OLG Koblenz, Beschluss vom 02.10.2024 – 3 U 350/24 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen BGH, Beschluss vom 12.02.2025 – VII ZR 172/24).

Ausschluss von der Ausschreibung abweichendem Angebot:

Der Bieter bietet eine andere Leistung an, als der Auftraggeber im Rahmen der Ausschreibung verlangt hat. Das Angebot entspricht damit nicht dem nachgefragten Gegenstand. Die Vergabestelle schreibt eine Modulbauweise aus und der Bieter bietet ein Bausystem aus Stahlbetonfertigteilen an. Wegen der Verbindung von Beton und Stahl handelt es sich auch bei einer integrierten Stahlkonstruktion um ein anderes Produkt (VK Saarland, Beschluss vom 18.11.2024 – 3 VK 03/2024).

Ausschreibung der Restleistungen nach Kündigung erforderlich:

Ein Bauvertrag wird gekündigt, bevor die Leistung fertiggestellt ist. Die Restleistungen sind in einem neuen Verfahren auszuschreiben, da die Ersetzung des Auftragsnehmers eine wesentliche Auftragsveränderung darstellt. In diesem Falle ist eine Dringlichkeitsvergabe nicht möglich. Das Erfordernis einer zügigen Weiterführung sowie einer sparsamen und wirtschaftlichen Mittelverwendung genügt nicht (VK Nordbayern, Beschluss vom 20.02.2025 – RMF-SG21-3194-9-31).

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