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Newsletter Bau- und Vergaberecht 17/2018

30.07.2018 | Bau- und Vergaberecht

Unterbrechung der Ausführung rechtfertigt Kündigung
Nach § 6 (7) VOB/B kann jede Vertragspartei bei einer länger als drei Monate dauernden Unterbrechung den Vertrag schriftlich kündigen. Eine Unterbrechung liegt vor, wenn der Bauunternehmer keinerlei Tätigkeiten auf der Baustelle entfalten kann und nichts geschieht, was zu den vertraglich auferlegten Leistungspflichten und zur Leistungserstellung und dem Leistungsfortschritt gehört (OLG Brandenburg, Urteil vom 28.06.2018 – 12 U 68/17).

Konkludente Abnahme durch Einzug
Wenn die Bauherren in ein fertiggestelltes Gebäude einziehen ohne Mängel zu rügen, ist dies als konkludente Abnahme anzusehen (OLG Braunschweig, Beschluss vom 27.09.2017 – 8 U 14/17 – NZB zurückgenommen, BGH, Beschluss vom 24.01.2018 – VII ZR 244/17).

Planungsvertrag nicht als Bauvertrag einzustufen
Ein zwischen Bauherren und Planer geschlossener Planervertrag kann nicht als Vertrag über den Bau von neuen Gebäuden im Sinne von § 312 Abs. 2 Nr. 3 BGB eingestuft werden, auch wenn die Planerleistung auf die Errichtung eines neuen Gebäudes ausgerichtet ist (OLG Stuttgart, Urteil vom 17.07.2018 – 10 U 143/17).

Haftung des Lieferanten gegenüber dem Planer wegen falscher Komponenten
Ein Fachplaner für Haustechnik ist mit der Planung raumlufttechnischer Anlagen beauftragt. Mit dem Hersteller raumlufttechnischer Anlagen stimmt er sich über geeignete Komponenten ab. Darin kann ein Beratungsvertrag oder ein Gefälligkeitsverhältnis zu erblicken sein. Für einen Beratungsvertrag spricht die Bedeutung der Auskunft, etwa wenn diese erkennbar von erheblicher Bedeutung ist und zur Grundlage wesentlicher Planungsentscheidungen gemacht wird. Dies gilt gerade auch, wenn der Lieferant besonders sachkundig ist oder ein eigenes wirtschaftliches Interesse hat. Eine Voraussetzung für die Haftung ist eine inhaltlich zutreffende Instruktion zu den Anforderungen an die Komponenten durch den Planer (OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.04.2018 – 5 U 50/16).

Ausgefüllte Formblätter sind keine Preisangaben
Eine von dem Bieter nicht eingereichte Anlage zu einem Formblatt stellt eine fehlende Erklärung dar. Diese ist von der Vergabestelle nachzufordern. Formblätter zur Preiskalkulation stellen keine Preisangaben dar sondern dienen nur der Beurteilung der Angemessenheit der Angebotspreise (VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.03.2018 – 3 VK LSA 11/18).

Bieter muss Vergaberechtsverstöße im Rahmen seiner Möglichkeiten erkennen
Wenn im Rahmen einer Ausschreibung Verstöße gegen Vergabevorschriften erfolgen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ersichtlich sind, müssen Bieter bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist Rügen erheben. Bei der Erkennbarkeit von Verstößen ist auf einen objektiven Maßstab abzustellen. Dieser wird durch den Kreis der Bieter geprägt. Es kommt auf deren objektiven Empfängerhorizont an nach dem die Erkennbarkeit zu beurteilen ist. Hinzu kommen die Besonderheiten des jeweiligen Vergabeverfahrens. Bei einer komplexen Ausschreibung müssen die Bekanntmachung und die Vergabeunterlage besonders aufmerksam geprüft werden. Ergeben sich Zweifel an der Rechtmäßigkeit, muss sich der Bieter an die Vergabestelle wenden (VK Lüneburg, Beschluss vom 14.05.2018 – VgK-11/2018).