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Newsletter Bau- und Vergaberecht 15/2021

28.04.2021 | Newsletter

Verbraucherschutz nicht abdingbar

Die Parteien haben in der Wohnung eines Verbrauchers einen Bauvertrag über den Aus- und Einbau einer Treppe geschlossen. Der Verbraucher wurde von der Baufirma nicht über sein Widerrufsrecht belehrt. Das Widerrufsrecht besteht auch für den Fall, dass der Verbraucher den Vertragsabschluss initiiert hat. Ohne Belehrung beträgt die Widerrufsfrist ein Jahr. Innerhalb dieser Frist konnte der Verbraucher den Vertrag widerrufen (OLG München, Beschluss vom 24.03.2021 – 28 U 7186/20 Bau).

EnEV ist allgemein anerkannte Regeln der Technik

Im Zusammenhang mit der Errichtung eines Hauses müssen die Vorgaben der Energieeinsparverordnung EnEV eingehalten werden. Ist dies nicht der Fall, wird gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstoßen und die Leistung ist mangelhaft. Auch wenn die Nachbesserungskosten erheblich sind, kann die Nachbesserung nicht verweigert werden, wenn die Funktionsfähigkeit des Bauwerks spürbar beeinträchtigt ist (OLG Stuttgart Urteil vom 30.04.2020 – 13 U 261/18 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 16.12.2020 – VII ZR 77/20).

Unwirtschaftliche Stundenlohnarbeiten muss Auftraggeber beweisen

Das Bauunternehmen, das Stundenlohn geltend macht, muss das Vorliegen einer Stundenlohnvereinbarung belegen. Des Weiteren muss das Unternehmen vortragen, dass die Leistungen erbracht wurden. Ob die Arbeit wirtschaftlich eingesetzt wurde, kann dahinstehen. Denn die Verletzung der vertraglichen Pflicht zur wirtschaftlichen Betriebsführung wirkt sich nicht vergütungsmindernd aus, sondern führte dazu, dass der Auftraggeber einen Gegenanspruch haben kann. Umfang und Höhe dieses Gegenanspruches muss der Auftraggeber darlegen und beweisen. Dem Auftragnehmer steht ein Beurteilungsspielraum für die Erbringung seiner Leistungen zu. Eine Toleranz von 20 % ist anzunehmen (OLG München, Urteil vom 04.07.2017 – 9 U 4117/15 Bau – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 02.07.2020 – VII ZR 173/17).

Bautechniker ist kein Architekturbüro

Als Architekt darf sich nur bezeichnen, wer in die von der Architektenkammer geführte Architektenliste eingetragen ist. Dies gilt auch für Unternehmen, die die Begrifflichkeit Architektur in sich tragen (Landgericht Bayreuth, Urteil vom 27.10.2020 – 32 O 710/19).

Unzulässiges Zuschlagskriterium Warenkorb

Die Vergabestelle schreibt Einkaufsdienstleistungen aus. Die abgefragten Preise des Warenkorbs ermöglichen keine effektive Ermittlung des wirtschaftlichen Angebots. In diesem Falle ist der Warenkorb kein zulässiges Zuschlagskriterium (OLG München, Beschluss vom 24.03.2021 – Verg 12/20).

Aufgliederung der Kalkulation – Nachunternehmerpreise

Ein öffentlicher Auftraggeber kann von den Bietern verlangen, ihre Preiskalkulation näher aufzugliedern. Dies betrifft auch die Kalkulation von Nachunternehmern, die der Bieter beauftragen will (VK Bund, Beschluss vom 09.03.2021 – VK 1 – 4/21).