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Newsletter Bau- und Vergaberecht 12/2021

12.04.2021 | Newsletter

Verjährung des Erfüllungsanspruches vor den Mängelansprüchen

Vor der Abnahme besteht der Erfüllungsanspruch. Dieser verjährt selbständig. Der Erfüllungsanspruch kann vor dem Nacherfüllungsanspruch verjähren (OLG Rostock, Urteil vom 02.02.2021 – 4 U 70/19).

Wertersatz bei aufgedrängter Leistung

Ein Bauunternehmen führt Leistungen aus, ohne dass der Bauherr hierfür einen Auftrag erteilt hat. Entspricht die Leistung nicht dem Interesse, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Auftraggebers, erlangt der Auftraggeber die Leistung, ohne dafür etwas aufgewendet zu haben. Der Anspruch des Auftragnehmers auf Vergütung scheitert nicht daran, dass die Geschäftsführung aufgedrängt war. Die fehlende Übereinstimmung zwischen Interesse und potentiellem Willen des Auftraggebers schließt nur Ansprüche aus berechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag aus und kann andererseits die Voraussetzung für die Geltendmachung von Ansprüchen aus unberechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag darstellen (OLG München, Beschluss vom 18.02.2020 – 9 U 2549/19 Bau – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 21.10.2020 – VII ZR 30/20).

Architektenhaftung für mangelhaftes Brandschutzkonzept

Im Rahmen der konstruktiven Gebäudeplanung muss der Architekt auch Anforderungen an den Brandschutz berücksichtigen. Hierbei kommt es auf das Objekt und darauf an, ob die von dem Architekten zu erwartenden Kenntnisse eine Berücksichtigung erwarten lassen. Alleine die Einschaltung eines Sonderfachmanns für den Brandschutz entbinden den Architekten nicht von der Pflicht, sich darüber zu vergewissern, dass der Sonderfachmann nach den örtlichen Gegebenheiten zutreffende bautechnische Vorgaben gemacht hat (OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.01.2021 – 2 U 39/20).

Verjährung von Ansprüchen für Mängel in einem Gutachten über die Bausubstanz

Der Planer wird mit der Bestandsaufnahme an einer Altbebauung beauftragt, um dem Auftraggeber eine Entscheidungsgrundlage für den Grundstückserwerb zu schaffen. Das Gutachten stellt kein Werk dar, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistungen liegt. Ansprüche wegen Fehlern eines solchen Gutachtens verjähren deshalb nicht in 5, sondern in 2 Jahren ab Abnahme (OLG Frankfurt, Urteil vom 28.02.2020 – 24 U 36/19 – Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 04.11.2020 – VII ZR 54/20).

Bieter vor Ausschluss anzuhören

Die Vergabestelle will einen Bieter wegen einer schlechten Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages von der Teilnahme an einer Ausschreibung ausschließen. Die Vergabestelle muss dem Bieter zuvor hierzu anhören und er muss eine Prognoseentscheidung dahingehend treffen und dokumentieren, ob von dem fraglichen Bieter unter Berücksichtigung der früheren Schlechtleistung im Hinblick auf die Zukunft zu erwarten ist, dass er den zu vergebenden Auftrag nicht ordnungsgemäß ausführen wird (OLG München, Beschluss vom 29.01.2021 – Verg 11/20).

Verpflichtung zur Auskunft an Wettbewerber über erteilte Aufträge

Der Planer hatte gegenüber einer Kommune einen Auskunftsanspruch über die in den letzten 20 Jahren vergebene Aufträge. Dabei sind die Namen der Auftragnehmer und die jeweiligen Honorarhöhen mitzuteilen (VG Karlsruhe, Urteil vom 13.08.2020 – 13 K 4994/19).