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Newsletter Bau- und Vergaberecht 10/2018

25.05.2018 | Bau- und Vergaberecht

Wegen fehlender Eignung gekündigter Nachunternehmer muss Mehrkosten der Beauftragung eines Drittunternehmens als Nachunternehmer zahlen
Ein Generalunternehmer hat einen Nachunternehmer mit der Erbringung von Spezialbauarbeiten (Schifffahrtskanal) beauftragt. Im Zuge der Aufnahme der Bautätigkeit hat sich herausgestellt, dass das von dem Nachunternehmer angebotene Verfahren ungeeignet war, weil der Nachunternehmer eine Eignungsprüfung des Bauherrn nicht bestanden hat. Aus diesem Grund hat der Generalunternehmer den Nachunternehmervertrag gekündigt und ein Drittunternehmen beauftragt. Die Mehrkosten dieses Drittunternehmens muss der gekündigte Nachunternehmer zahlen (OLG Hamburg, Urteil vom 15.04.2015 – 14 U 202/10 – NZB zurückgewiesen, BGH, Beschluss vom 25.10.2017 – VII ZR 82/15).

Keine konkludente Abnahme bei vereinbarter förmlicher Abnahme
In einem Werkvertrag für die Errichtung einer Heizungsanlage ist für die Abnahme förmliche Abnahme vereinbart. Eine konkludente Abnahme durch Inbetriebnahme scheidet daher aus (OLG Koblenz, Beschluss vom 01.03.2018 – 1 U 1011/17).

Architekt haftet für überflüssige Luxussanierung
Ein Architekt muss bei seiner Planung die wirtschaftlichen Möglichkeiten des Bauherrn im Auge behalten. Daher muss die Planung einen übermäßigen und nach den Anforderungen der Technik unnötigen Aufwand vermeiden. Ist die Planung technisch zwar funktionstauglich, aber mit einem zu hohen Aufwand verbunden, ist die Planung als mangelhaft anzusehen (OLG Braunschweig, Beschluss vom 16.13.2018 – 8 U 58/17).

Ausschluss des Angebots – Stundensatz statt Kilometerpreis
In einer Ausschreibung ist für den An- und Abfahrtsweg zur Baumaßnahme die Angabe eines Kilometerpreises verlangt worden. Der Bieter hat stattdessen ein Stundenhonorar angeboten. Dies ist als Änderung der Vergabeunterlagen anzusehen. Auch wenn für den Einsatz eines Fahrzeuges eine zulässige Gesamtmasse vorgesehen ist, stellt die Überschreitung der maximalen Gesamtmasse eine Änderung an den Vergabeunterlagen dar. Dies führt zum zwingenden Ausschluss (VK Sachsen, Beschluss vom 04.10.2017 – 1/SVK/022-17).

Eignungsprüfung bei Zuschlagserteilung
Vor der Zuschlagserteilung ist die Eignungsprüfung durchzuführen und die Eignungsprognose zu erstellen. Erkenntnisse, die die Vergabestelle in einem Nachprüfungsverfahren zur Frage der Eignung und Zuverlässigkeit gewonnen hat, sind vor Zuschlagserteilung zu berücksichtigen (VK Saarland, Beschluss vom 07.02.2018 – 3 VK 04/17).