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Newsletter Bau- und Vergaberecht 08/2019

19.02.2019 | Bau- und Vergaberecht

Subunternehmer hat gegen Bauträger Anspruch auf Umsatzsteuer

Der Bauträger hat mit dem Nachunternehmer einen Bauvertrag geschlossen. Die Bauvertragsparteien sind von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers ausgegangen. Der Bauvertrag stammt von vor dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22.08.2013. Wenn der Bauträger die Umsatzsteuer an die Finanzbehörden nicht abgeführt hat, kann der Nachunternehmer den Werklohn mit der Umsatzsteuer geltend machen. Ansonsten besteht für die Nachunternehmer die Gefahr, für die Steuerschuld herangezogen zu werden. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Bauunternehmer Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. Die für das Entstehen des Anspruchs maßgebliche Gefahr liegt nicht vor der Verkündung des Urteils des BFH (BGH, Urteil vom 10.01.2019 – VII ZR 6/18).

Schlussrechnung ohne Aufmaß nicht prüfbar

Bei einem VOB-Einheitspreisvertrag müssen der Schlussrechnung die Aufmaßblätter beigegeben werden. Ansonsten kann der Bauherr die Rechnung mit den abgerechneten Mengen nicht überprüfen. Die Rechnung ist nicht prüfbar (OLG Brandenburg, Urteil vom 17.01.2019 – 12 U 116/18).

Verbindlichkeit der allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Mangelbeseitigung

Ändern sich zwischen der Fertigstellung der Bauleistung und der Durchführung von Mangelbeseitigungsarbeiten die allgemein anerkannten Regeln der Technik, muss der Auftragnehmer die Mangelbeseitigung nach den aktuell geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik ausführen. Sind mit dieser Ausführung Mehrkosten verbunden, muss der Auftragnehmer diese grundsätzlich übernehmen, da sie Folge seiner mangelhaften Leistungserbringung sind. Entsteht durch die Mangelbeseitigung ein Mehrwert, kann eine Ausgleichspflicht des Auftraggebers bestehen (OLG Schleswig, Urteil vom 01.02.2019 – 1 U 42/18).

Anschluss einer Abwasserleitung Überwachungspflichtig

Abdichtungsarbeiten sind risikoträchtig. Sie müssen daher sorgfältig überwacht werden. Die Verbindung einer Abwasserleitung zur öffentlichen Entsorgungsanlage stellt keine handwerkliche Selbstverständlichkeit dar und muss daher vom Bauüberwacher überprüft werden, insbesondere weil die Leitung nach der Ausführung überdeckt wird (OLG Brandenburg, Urteil vom 13.01.2019 – 4 U 59/15).

Neues Angebot ist keine Überarbeitung

Im Zuge der Vergabe haben sich die Parteien darauf verständigt, dass die Bieter die Möglichkeit erhalten, ihre Angebote zu überarbeiten und ein letztes Angebot abzugeben. In diesem Fall ist es nicht zulässig, wenn eine Bieter ein neues nicht verhandeltes Hauptangebot abgibt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.06.2018-Verg 36/17).

Bei Nichterreichen der Mindestpunktzahl Ausschluss

Die Vergabestelle kann im Zuge der Ausschreibung vorsehen, dass eine Mindestpunktzahl erreicht werden muss. Da die Vergabe transparent, nicht diskriminierend und gleichbehandelnd sein muss, muss bei Nichterreichen der Mindestpunktzahl der Ausschluss zwingend und nicht fakultativ sein (VK Südbayern, Beschluss 21.12.2018 – Z 3 – 3 – 3194 – 1 – 32 – 09/18).